Wartung
8.3
Dieses Kap. beschreibt die Arbeiten, die vom Nutzer durchgeführt werden können.
8.3.1
Folgende Kontrollen sind alle 1 − 2 Tage durchzuführen:
Betriebsbereitschaft der Anlage kontrollieren.
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Auf Auffälligkeiten (z. B. ungewöhnliche Laufgeräusche der Pumpe) achten, reagieren
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und Maßnahmen einleiten.
Prüfen der Verbindungsstellen auf Dichtheit durch Absuchen des Umfelds von Anlage
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und Armaturen.
8.3.2
Folgende Arbeiten sind bei Bedarf durch den Nutzer auszuführen:
ACHTUNG Zur Vermeidung von Sachschäden ausschließlich handelsübliche, nicht
aggressive Reinigungsmittel verwenden.
Reinigungsarbeiten an Anlagenteilen
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Öffnen und Reinigen der Rückschlagklappe
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Reinigen der Pumpe und des unmittelbar angeschlossenen Leitungsbereichs
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Innenreinigung des Behälters
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Prüfen des elektrischen Teils der Anlage
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Prüfen des Zustandes des Anlagenbehälters
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Durchspülen der Anlage mit Wasser
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8.4
Die nachfolgende Tab. 10 gibt eine Übersicht der Wartungsarbeiten, die durch eine
Fachkraft zu erledigen sind,
ACHTUNG Wartungsarbeiten,
führt werden:
Betrieb der Hebeanlage in gewerblichen Betrieben
Betrieb der Hebeanlage in Ein-/Mehrfamilienhäusern = alle 6* Monate
* Gilt nur für Deutschland. Bestimmungen können in anderen Ländern variieren.
32
Wartungsarbeiten für den Nutzer
Tägliche Kontrollen
Wartungsarbeiten bei Bedarf
Wartungsarbeiten für Fachkraft
Kap. 2.2.
Tab. 10 müssen in folgenden Intervallen durchge-
= alle 3* Monate