Zu Ihrer Sicherheit
Hierzu zählen insbesondere:
Fäkalien
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Feststoffen mit Korngößen größer 10 mm
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Schwermetalle, z. B. Zink, Blei, Cadmium, Nickel, Chrom
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Aggressive Stoffe, z. B. Säuren (Rohrreinigungsmittel mit einem ph-Wert unter 4),
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Laugen und Salze
Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Spül- und Waschmittel in überdosierten Mengen
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bzw. solche, die zu unverhältnismäßig großer Schaumbildung führen.
Feuergefährliche oder explosive Stoffe, z. B. Benzin, Benzol, Öl, Phenole, lösungsmit-
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telhaltige Lacke, Spiritus
Feste Stoffe, z. B. Küchenabfälle, Glas, Sand, Asche, Faserstoffe, Kunstharze, Teer,
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Pappe, Textilien, Fette (Öle), Farbreste
Flüssige Stoffe, die erhärten können, z. B. Gips, Zement, Kalk
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Biozide, z. B. Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
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Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltung, z. B. Jauche, Gülle, Mist
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Laborabwässer
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Abwaser aus Küchenbetrieb
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2.2
Sämtliche Tätigkeiten an der Anlage sind durch Fachkräfte durchzuführen, falls diese
nicht ausdrücklich für andere Personen (Eigentümer, Nutzer) ausgewiesen sind.
Für dessen Verfügbarkeit ist der unmittelbare Lieferant der Anlage verantwortlich.
Fachkräfte müssen neben einer mehrjährigen Berufserfahrung nachweislich über
folgende Kenntnisse verfügen:
Tab. 2:
Tätigkeiten
Auslegung
Betriebsänderungen
Neuer Nutzungskontext
Transport/Lagerung
8
Qualifikation von Personen
Qualifikation des Personals
Person
Planer
Spediteure, Händler
Kenntnisse
Kenntnisse der Sanitärtechnik
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Beurteilung von Anwendungsfällen der Abwasser-
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technik und ordnungsgemäße Auslegung von
Abwasserhebesystemen
Nachweis von Ladungssicherungsunterweisungen
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Sicherer Umgang mit Hebe- und Anschlagmittel
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