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Sachwidrige Verwendung; Prüfung Vor Arbeitsbeginn - Yale YBF-01 Originalbetriebsanleitung

Wll 0,5 - 5,0 kg, wll 1,5 - 5,0 kg, handhebezeug
Inhaltsverzeichnis

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D
GB
Deutsch
VORWORT
Diese Betriebsanleitung ist von jedem Bedie-
ner vor der ersten Inbetriebnahme sorgfältig
zu lesen. Sie soll helfen, das Produkt kennen-
zulernen und dessen bestimmungsgemäße
Einsatzmöglichkeiten zu nutzen.
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hin-
weise, um das Produkt sicher, sachgerecht und
wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung
hilft Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten
und Ausfallzeiten zu vermindern und die Zu-
verlässigkeit und Lebensdauer des Produktes
zu erhöhen. Diese Betriebsanleitung muss
ständig am Einsatzort des Produktes verfüg-
bar sein. Neben der Betriebsanleitung und den
im Verwenderland und an der Einsatzstelle
geltenden verbindlichen Regelungen zur Un-
fallverhütungsvorschrift sind auch die aner-
kannten Regeln für sicherheits- und fachge-
rechtes Arbeiten zu beachten. Der Betreiber
ist für die sach- und fachgerechte Unterwei-
sung des Bedienpersonals verantwortlich.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
- Das Gerät ist zum Handling von konstanten
Lasten wie Werkzeugen geeignet.
- Die auf dem Gerät angegebene Tragfähig-
keit (W L L) ist die maximale Last, die ange-
schlagen werden darf.
- Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last
ist verboten.
- Der Bediener darf eine Lastbewegung erst
dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt
hat, dass die Last richtig angeschlagen ist
und sich keine Personen im Gefahrenbereich
aufhalten.
- Beim Einhängen des Gerätes ist vom Bedie-
ner darauf zu achten, dass das Gerät so
bedient werden kann, dass der Bediener
weder durch das Gerät selbst noch durch
die Last gefährdet wird.
- Das Gerät kann in einer Umgebungstempe-
ratur zwischen -10° C und +50° C eingesetzt
werden. Bei Extrembedingungen sollte mit
dem Hersteller Rücksprache genommen
werden.
- Vor dem Einsatz des Lastaufnahmemittels
in besonderen Atmosphären (hohe Feuch-
tigkeit, salzig, ätzend, basisch) oder der
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Handhabung gefährlicher Güter (z.B. feuer-
flüssige Massen, radioaktive Materialien) ist
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mit dem Hersteller Rücksprache zu halten.
- Bei Funktionsstörungen ist das Gerät sofort
außer Betrieb zu setzen.
- Soll das Gerät im Lebensmittelbereich ein-
gesetzt werden, ist mit dem Hersteller Rück-
sprache zu halten.
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- Balancer mit Schweißzangen sind wegen Ab-
leitströmen isoliert aufzuhängen.
- Die Aufhängung der Balancer ist so auszu-
führen, dass sie sich in Seilzugrichtung ein-
stellen können.

SACHWIDRIGE VERWENDUNG

- Die Tragfähigkeit ( W L L) darf nicht über-
schritten werden.
- Schweißarbeiten an Haken und Lastseil sind
verboten. Das Lastseil darf nicht als Erdlei-
tung bei Schweißarbeiten verwendet werden
(Fig. 1).
- Schrägzug, d.h. seitliche Belastung auf das
Gehäuse ist verboten (Fig. 2).
- Die Benutzung des Gerätes zum Transport
von Personen ist verboten (Fig. 3).
- Das Entfernen der Sicherheitsbügel von Trag-
bzw. Lasthaken ist unzulässig (Fig. 4).
- Hakenspitze nicht belasten (Fig. 5).
- Das Seil nicht knoten oder mit Seilklemmen,
Schrauben oder ähnlichem verkürzen oder
verlängern (Fig. 6). Seile dürfen nicht
instandgesetzt werden. Das Seil nicht über
Kanten ziehen.
- Das Gerät nicht aus großer Höhe fallen
lassen. Es sollte immer sachgemäß auf dem
Boden abgelegt werden.
- Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger
Atmosphäre eingesetzt werden.
PRÜFUNG VOR DER ERSTEN
INBETRIEBNAHME
Vor der ersten Inbetriebnahme ist das Gerät
einer Prüfung durch eine befähigte Person zu
unterziehen. Diese Prüfung besteht im Wesent-
lichen aus einer Sicht- und Funktionsprüfung.
Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass sich
das Lastaufnahmemittel in einem sicheren Zu-
stand befindet und gegebenenfalls Mängel
bzw. Schäden festgestellt und behoben wer-
den. Als befähigte Personen können z.B. die
Wartungsmonteure des Herstellers oder Lie-
feranten angesehen werden. Der Unternehmer
kann aber auch entsprechend ausgebildetes
Fachpersonal des eigenen Betriebes mit der
Prüfung beauftragen.
PRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
Vor jedem Arbeitsbeginn ist das Gerät
einschließlich der Tragmittel, Ausrüstung und
Tragkonstruktion auf augenfällige Mängel und
Fehler zu überprüfen. Weiterhin ist das
korrekte Einhängen des Gerätes und der Last
zu überprüfen. Dazu ist mit dem Gerät eine
Last über eine kurze Distanz zu heben und
wieder abzusenken.
Überprüfung der oberen Aufhängung
Die zur Aufnahme des Gerätes vorgesehene
Aufhängung muss auf Beschädigungen bzw.
Verschleiß überprüft werden.
Überprüfung des Trag- und Lasthakens
Der Trag- bzw. Lasthaken muss auf Risse,
Verformungen, Beschädigungen, Abnutzung
und Korrosionsnarben nach DIN 15405-1
überprüft werden.
Überprüfung Gehäuse
Das Gehäuse muss auf Risse, Verformungen,
Beschädigungen, Abnutzung und Korrosions-
narben überprüft werden.
Überprüfung Seilführung
Die Seilführung ist auf Beschädigungen bzw.
Verschleiß zu überprüfen.
Überprüfung Drahtseil
Aus Sicherheitsgründen muss ein Drahtseil
ausgewechselt werden, wenn die Drahtbrüche
in den Außenlitzen eine vorgegebene Anzahl
übersteigt. Das Drahtseil muss sofort ausge-
wechselt werden, wenn eine Litze vollständig
gebrochen, das Seil verformt, geknickt, ge-
staucht oder in irgendeiner anderen Weise be-
schädigt oder verschlissen ist!
Maßgebend für die Wartung und Prüfung des
Drahtseiles sind die DIN 15020 Blatt 2 "Grund-
sätze für Seiltriebe, Überwachung und Ge-
brauch", die ISO 4309 „Richtlinie für die Über-
wachung und das Ablegen" von Drahtseilen
sowie die gültigen nationalen und internatio-
nalen Vorschriften des Betreiberlandes.
Das Drahtseil muss ersetzt werden
• wenn die Anzahl der sichtbaren Draht-
brüche eine bestimmte Anzahl über-
schreitet
• wenn eine komplette Litze gebrochen ist
• wenn das Drahtseil Aufwölbungen, Knicke,
Quetschungen, bleibende Verformungen,
Stauchungen, Nestbildung oder Anzeichen
von besonders schwerem Verschleiß zeigt
• wenn das Seil Schaden durch Hitzeeinfluß
genommen hat
• wenn das Seil innen oder außen Korrosion
zeigt
• wenn das Seil auf Grund mangelnder
Schmierung verschlissen ist

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Diese Anleitung auch für:

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