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Sachwidrige Verwendung; Inbetriebnahme; Überprüfung Vor Erster Inbetriebnahme; Prüfung Vor Arbeitsbeginn - Yale ZUGHUB C 85 Betriebs- Und Wartungsanleitung

Allzweckgerät
Inhaltsverzeichnis

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Yale ZUGHUB Allzweckgerät Modell C/D85

2.2 SACHWIDRIGE VERWENDUNG:

• Die Tragfähigkeit des Hebezeuges darf nicht überschritten
werden.
• Die Benutzung des Hebezeuges zum Transport von Perso-
nen ist verboten (s. Abb. 3).
• Eine Hebelverlängerung ist nicht statthaft (s. Abb. 4).
• Schweißarbeiten an Haken und Lastkette sind verboten.
Die Lastkette darf nicht als Erdleitung bei Schweißarbeiten
verwendet werden (s. Abb. 5).
Abb. 3
Abb. 6
Abb. 8
• Schrägzug, d.h. seitliche Belastung auf das Gehäuse oder
Unterflasche vermeiden (s. Abb. 6).
Immer in einer geraden Linie zwischen beiden Haken heben/
ziehen/spannen.

2.3 INBETRIEBNAHME:

Abb. 4
Abb. 5
Abb. 7

2.4 FUNKTION / BETRIEB:

Abb. 9
4
• Die Lastkette darf nicht als Anschlagkette (Schlingkette)
verwendet werden (s. Abb. 7).
• Lastkette nicht knoten oder mit Bolzen/Schraube/Schrau-
benzieher oder ähnlichem verkürzen (s. Abb. 8). Fest in
Hebezeuge eingebaute Lastketten dürfen nicht instand-
gesetzt werden.
• Das Entfernen der Sicherheitsbügel von Trag-und Last-
haken ist unzulässig (Abb. 9).
• Die Hubbegrenzungsstücke (Kettenendstücke) dürfen nicht
als betriebsmäßige Hubbegrenzung verwendet werden
(s. Abb. 1 - Kettenendstück).
• Hebezeug nicht aus großer Höhe fallen lassen, Gerät sollte
immer sachgemäß auf dem Boden abgelegt werden.
• Überprüfung vor erster Inbetriebnahme:
Vor der ersten Inbetriebnahme sind alle Hebezeuge einer
Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen und et-
waige Mängel zu beheben. Die Prüfung besteht im wesent-
lichen aus einer Sicht- und Funktionsprüfung. Sie soll sicher-
stellen, daß sich das Gerät in einem sicheren Zustand be-
findet und gegebenenfalls Mängel und Schäden, die z.B.
durch unsachgemäßen Transport oder Lagerung verursacht
worden sind, festgestellt und behoben werden. Als Sach-
kundige können z.B. die Wartungsmonteure der Hersteller
oder Lieferer angesehen werden. Der Unternehmer kann
aber auch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal des
eigenen Betriebes mit der Prüfung beauftragen.
Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
• Prüfung vor Arbeitsbeginn:
Vor jedem Arbeitsbeginn sollte das Gerät einschließlich der
Tragmittel, Ausrüstung und Tragkonstruktion auf augenfäl-
lige Mängel/Fehler überprüft werden. Weiterhin sind die
Bremse und das korrekte Einhängen des Gerätes und der
Last zu überprüfen. Dazu ist mit dem Gerät eine Last über
eine nur kurze Distanz zu heben, ziehen oder spannen und
wieder abzusenken bzw. zu entlasten.
• Überprüfung der Lastkette:
Überprüfung einer ausreichenden Schmierung der Last-
kette, sowie Sichtprüfung auf äußere Fehler, Verformungen,
Anrisse, Verschleiß und Korrosionsnarben.
• Überprüfung Kettenendstück:
Das Kettenendstück muß unbedingt am losen Kettenende
(Leerstrang) montiert/vorhanden sein (s.Abb. 1 - Kettenend-
stück).
• Überprüfung Kettenverlauf:
Vor jeder Inbetriebnahme bei zwei- und
mehrstrangigen Geräten darauf ach-
ten, daß die Lastkette nicht verdreht
oder verschlungen ist. Bei zwei-
strangigen Geräten kann es zu einer
Verdrehung z.B. dann kommen, wenn
die Unterflasche umgeschlagen wurde
(Abb. 10).
• Überprüfung Trag- und Lasthaken:
Überprüfung der Trag- bzw. Lasthaken
auf Verformungen, Beschädigungen,
Abb. 10
Risse, Abnutzung und Korrosions-
narben.

• Vorspannen der Lastkette:

Schalthebel A (s. Abb. 1) in Neutralstellung (Mittelstellung)
bringen. Die Kette mit dem Lasthaken kann durch Drehung
des Handrades C oder durch Ziehen am Auslaufstrang der
Kette in die gewünschte Arbeitsstellung und auf Vorspan-
nung gebracht werden.

• Kettenfreischaltung (falls vorhanden):

Schalthebel A in Neutralstellung (Mittelstellung) bringen. Die
Kette kann in beide Richtungen gezogen und der Lastketten-
strang schnell auf Vorspannung gebracht werden.

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Diese Anleitung auch für:

Zughub d 85

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