7. GARANTIE
§ 1 GARANTIEKARTE/ONLINE-REGISTRIERUNG
Zum Erwerb des erweiterten Garantieanspruches muss der Käufer
die Garantiekarte innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum
komplett ausgefüllt an die Firma BEHRINGER Spezielle Studiotechnik
GmbH zu den unter § 3 genannten Bedingungen zurücksenden.
Es gilt das Datum des Poststempels. Wird die Karte nicht oder
verspätet eingesandt, besteht kein erweiterter Garantieanspruch.
Unter den genannten Bedingungen ist auch eine Online-Regi-
strierung über das Internet möglich (www.behringer.com bzw.
www.behringer.de).
§ 2 GARANTIELEISTUNG
1. Die Firma BEHRINGER (BEHRINGER Spezielle Studiotechnik
GmbH einschließlich der auf der beiliegenden Seite genannten
BEHRINGER Gesellschaften, ausgenommen BEHRINGER Japan)
gewährt für mechanische und elektronische Bauteile des Pro-
duktes, nach Maßgabe der hier beschriebenen Bedingungen,
eine Garantie von einem Jahr gerechnet ab dem Erwerb des
Produktes durch den Käufer. Treten innerhalb dieser Garantie-
frist Mängel auf, die nicht auf normalem Verschleiß oder un-
sachgemäßer Benutzung beruhen, so werden diese nach Wahl
der Firma BEHRINGER durch Reparatur oder Ersatz des Gerätes
behoben.
2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt fracht-
frei zurückgesandt.
3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht
gewährt.
§ 3 REPARATURNUMMER
1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen
zu können, setzt die Garantieleistung voraus, dass der Käufer
oder sein autorisierter Fachhändler die Firma BEHRINGER (siehe
beiliegende Liste) VOR Einsendung des Gerätes zu den übli-
chen Geschäftszeiten anruft und über den aufgetretenen Man-
gel unterrichtet. Der Käufer oder sein autorisierter Fachhändler
erhält dabei eine Reparaturnummer.
2. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Reparaturnummer
im Originalkarton eingesandt werden. Die Firma BEHRINGER wird
Ihnen mitteilen, wohin das Gerät einzusenden ist.
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
§ 4 GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen
mit dem Gerät die Kopie der Originalrechnung bzw. der Kassen-
beleg, den der Händler ausgestellt hat, vorgelegt wird. Liegt ein
Garantiefall vor, wird das Produkt grundsätzlich innerhalb von
spätestens 30 Tagen nach Wareneingang durch die Firma
BEHRINGER repariert oder ersetzt.
2. Falls das Produkt verändert oder angepasst werden muss,
um den geltenden nationalen oder örtlichen technischen oder
sicherheitstechnischen Anforderungen des Landes zu entspre-
chen, das nicht das Land ist, für das das Produkt ursprünglich
konzipiert und hergestellt worden ist, gilt das nicht als Material-
oder Herstellungsfehler. Die Garantie umfasst im übrigen nicht
die Vornahme solcher Veränderungen oder Anpassungen un-
abhängig davon, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt wor-
den sind oder nicht. Die Firma BEHRINGER übernimmt im Rahmen
dieser Garantie für derartige Veränderungen auch keine Ko-
sten.
Diese Anleitung ist urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, bzw. jeder Nachdruck, auch auszugsweise, und jede
Wiedergabe der Abbildungen, auch in verändertem Zustand, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma
BEHRINGER, ULTRAFEX, VINTAGER, DENOISER und ULTRA-TUBE sind eingetragene Warenzeichen.
BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 36-38, 47877 Willich-Münchheide II, Deutschland
TUBE ULTRAFEX T1954
BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH gestattet.
© 2001 BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH.
Tel. +49 (0) 21 54 / 92 06-0, Fax +49 (0) 21 54 / 92 06-30
7. GARANTIE
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder
Wartung bzw. zur Reparatur des Gerätes, insbesondere wenn
die Defekte auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.
Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Defekte an
Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen
sind. Verschleißteile sind insbesondere Fader, Potis, Tasten und
ähnliche Teile.
4. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des weiteren
Schäden an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:
Missbrauch oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen ande-
ren als seinen normalen Zweck unter Nichtbeachtung der
Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Firma BEHRINGER;
den Anschluss oder Gebrauch des Produktes in einer Wei-
se, die den geltenden technischen oder sicherheitstechni-
schen Anforderungen in dem Land, in dem das Gerät ge-
braucht wird, nicht entspricht;
Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere von der
Firma BEHRINGER nicht zu vertretende Ursachen bedingt
sind.
5. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Produkt durch
eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Kunden selbst
repariert bzw. geöffnet wurde.
6. Sollte bei Überprüfung des Gerätes durch die Firma
BEHRINGER festgestellt werden, dass der vorliegende Schaden
nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt,
sind die Kosten der Überprüfungsleistung durch die Firma
BEHRINGER vom Kunden zu tragen.
7. Produkte ohne Garantieberechtigung werden nur gegen Ko-
stenübernahme durch den Käufer repariert. Bei fehlender
Garantieberechtigung wird die Firma BEHRINGER den Käufer
über die fehlende Garantieberechtigung informieren. Wird auf
diese Mitteilung innerhalb von 6 Wochen kein schriftlicher
Reparaturauftrag gegen Übernahmen der Kosten erteilt, so wird
die Firma BEHRINGER das übersandte Gerät an den Käufer zu-
rücksenden. Die Kosten für Fracht und Verpackung werden
dabei gesondert in Rechnung gestellt und per Nachnahme erho-
ben. Wird ein Reparaturauftrag gegen Kostenübernahme erteilt,
so werden die Kosten für Fracht und Verpackung zusätzlich,
ebenfalls gesondert, in Rechnung gestellt.
§ 5 ÜBERTRAGUNG DER GARANTIE
Die Garantie wird ausschließlich für den ursprünglichen Käufer
(Kunde des Vertragshändlers) geleistet und ist nicht übertragbar.
Außer der Firma BEHRINGER ist kein Dritter (Händler etc.) berech-
tigt, Garantieversprechen für die Firma BEHRINGER abzugeben.
§ 6 SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine
Schadensersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht we-
gen Folgeschäden. Die Haftung der Firma BEHRINGER beschränkt
sich in allen Fällen auf den Warenwert des Produktes.
§ 7 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN
UND ZU NATIONALEM RECHT
1. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers gegen
den Verkäufer aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht be-
rührt.
2. Die vorstehenden Garantiebedingungen der Firma BEHRINGER
gelten soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf
Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.
25