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Änderungen Vorbehalten - ARRI T 1 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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b)
Schutzvorschriften beim Betrieb des Scheinwerfers am oder im Wasser:
Es dürfen keine anderen elektrischen Betriebsmittel am gleichen Verteiler betrieben werden.
Sämtliche elektrischen Betriebsmittel und deren Leitungen sind so zu platzieren, dass in keinem Fall eine
gefährliche Berührungsspannung für Mensch und Tier auftreten kann.
Die elektrischen Betriebsmittel sind gegen Ins-Wasser-Fallen zu sichern.
Leitungen sind mit ausreichendem Abstand zum Wasser zu verlegen und so zu fixieren, dass sie nicht ins
Wasser fallen können.
Bei entsprechender Zulassung einer Spezialleitungen darf diese durch das Wasser geführt werden.
Geeignete Maßnahme zur Vermeidung einer elektrischen Gefährdung wie unter 1. Punkt b) beschrieben können
die Sicherheit zusätzlich erhöhen.
c)
Scheinwerfer im Einsatz auf Stativen:
Beachten Sie, dass das Stativ für das zu tragende Gewicht des Scheinwerfers, des Zubehörs und der
Anschlussleitung ausgelegt ist.
Vermeiden Sie Querbelastung auf den Stativzapfen des Scheinwerfers während dem Aufstellen und des
Betriebs. Dieser kann durch zu hohe Querbelastung beschädigt werden oder brechen.
Stative zum Tragen von Scheinwerfern müssen standsicher aufgestellt sein. Stative sind zusätzlich zu sichern
wenn zum Beispiel:
ihre Aufstandfläche keinen sicheren Stand zulässt,
-
ihre Höhen die Standsicherheit einschränken,
-
mit hohem Winddruck zu rechnen ist oder
-
damit zu rechnen ist, dass sie durch Personen umgestoßen werden können.
-
Geeignete Maßnahmen zum Sichern von Stativen sind zum Beispiel
-
Befestigen der Stative mit Bühnenbohrern,
-
Beschweren der Stativfüße, z. B. mit Sandsäcken,
-
Abspannungen zu standsicheren Bauteilen,
-
Absperrung des Stativbereichs,
-
Sicherungsposten.
-
Ausreichendes Gegengewicht bei Verwendung von Auslegern oder Galgen.
d)
Scheinwerfer im hängenden Betrieb:
Beachten Sie, dass der Träger für das zu tragende Gewicht des Scheinwerfers, des Zubehörs und der
Anschlussleitung ausgelegt ist.
Vermeiden Sie Querbelastung auf den Stativzapfen des Scheinwerfers während dem Aufstellen und des
Betriebs. Dieser kann durch zu hohe Querbelastung brechen.
Scheinwerfer, sowie das zugehörige Zubehör, müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende
Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein.
Zusatzteile müssen sicher befestigt (z.B. selbstsichernde Muttern) oder durch geeignete technische
Maßnahmen am Herabfallen gehindert werden. Bei ortsfesten Einrichtungen kann auf eine zusätzliche
Sicherung von Zusatzteilen verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit Werkzeug
zu lösen und gegen Selbstlockern gesichert ist.
Bei fest mit dem Gebäude verbundenen Scheinwerfern muss die Befestigung mindestens die 5-fache Masse
des Scheinwerfers tragen können. Stehend befestigte Scheinwerfer müssen so gesichert sein, dass sie beim
Versagen der Befestigung nicht derart abschwenken können, dass sie hierbei Gefährdungen verursachen.
Um ausreichende Sicherung der Scheinwerfer zu gewährleisten, muss das Material sowie die Dimensionierung
der Sicherungselemente mindestens der den Anforderungen in BGI 810-3 (Lasten über Personen) entsprechen.
e)
Scheinwerfer in besonderer Umgebung
Die Benutzung in explosiver Umgebung ist nicht erlaubt.
Die Verwendung in korrosiver Umgebung, z.B. Salzwasser, erfordert evt. besondere Maßnahmen.
Bei Verwendung in Museen, Galerien, Kirchen oder historischen Gebäuden ergeben sich evtl. zusätzliche
Anforderung zum Gebrauch.
3.
Wartung und Pflege
Zum sicheren Betrieb von Scheinwerfern gehört auch die Pflege und Wartung der Geräte.
Dies beinhaltet eine Sichtprüfung vor jedem Einsatz sowie eine Wiederholprüfung der elektrischen Sicherheit mindestens
alle 12 Monate. Die Ergebnisse der Wiederholprüfung sind zu dokumentieren und entsprechend aufzubewahren.
Zusätzliche Informationen zur Inbetriebnahme und zum Betrieb der Scheinwerfer sowie deren Besonderheiten sind in den
jeweiligen Bedienanleitungen nachzulesen.
Weiter Unterstützung erhalten Sie auch von den jeweiligen Service-Werkstätten (s. Adressen), oder im Internet unter
WWW.ARRI.COM
Änderungen vorbehalten!
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ARRI Lighting
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Ernst Augustinstr. 12
D-83071 Stephanskirchen
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