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Bestimmungsgemäße Verwendung - Bayerwald Maschinen BW 110/12 HZ Originalbetriebsanleitung

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4.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Holzspalter ist nur für den Betrieb durch 1 Person ausgelegt. Es
dürfen nie zwei oder mehrere Personen an einer Maschine arbeiten.
Die Spalter BW 110-12 HZ / HE / HZE sind ausschließlich zum Zerklei-
nern von Brennholz in Faserrichtung bestimmt.
Beim Spalten ist unbedingt darauf zu achten, dass das zu spaltende
Holz nur auf der Fußplatte, bündig an der Spaltsäule aufliegt.
Ein anderweitiger Einsatz entspricht nicht der „bestimmungsgemäßen
Verwendung". Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der
Hersteller nicht, das Risiko trägt allein der Benutzer.
Die Anweisungen bezüglich Montage, Betrieb, Wartung, Reparatur
und dgl. sind dringend einzuhalten, um Gefahren auszuschließen und
Schäden zu vermeiden.
Bei sachwidriger Verwendung der Maschine erlöschen alle
Garantieansprüche.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden an der Maschine und
nicht für Personenschäden, die durch unsachgemäße Verwen-
dung entstehen.
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Diese Anleitung auch für:

Bw 110/12 hzeBw 110/12 he

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