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Ausserbetriebnahme Und Entsorgung - Bayerwald Maschinen BW 110/12 HZ Originalbetriebsanleitung

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10. AUSSERBETRIEBNAHME UND ENTSORGUNG

Wenn die Maschine nicht mehr einsatztüchtig ist und verschrottet wer-
den soll, muss sie deaktiviert und demontiert werden, d.h. sie muss
in einen Zustand gebracht werden, in dem sie nicht mehr für die Zwe-
cke, für die sie konstruiert wurde, eingesetzt werden kann.
Der Verschrottungsprozess muss die Rückgewinnung der Grundstoffe
der Maschine im Auge behalten.
Diese Stoffe können eventuell in einem Recyclingprozess wiederver-
wendet werden. Die Herstellerfirma lehnt jede Verantwortung für
eventuelle Personen- oder Sachschäden ab, die durch die Wiederver-
wendung von Maschinenteilen entstehen, wenn diese Teile für einen
anderen als den ursprünglichen Sachzweck eingesetzt werden.
Deaktivierung der Maschine:
Jeder Deaktivierungs- oder Verschrottungsvorgang muss von dafür
ausgebildetem Personal durchgeführt werden.
● Jedes bewegliche Maschinenteil blockieren und die Maschine in ihre
Einzelteile zerlegen
● Jede Komponente bei kontrollierten Entsorgungsstellen abgeben
● Kraftstoffe aus dem Tank ablassen und umweltgerecht entsorgen
● Gummiteile von der Maschine abbauen und zu einer dafür vorgese-
henen Annahmestelle bringen
Nach der Deaktivierung und der Blockierung der beweglichen Teile be-
steht kein weiteres Restrisiko.
Elektrische Bauelemente gehören zum Sondermüll und sind getrennt
von der Maschine zu entsorgen. Bei einem Brand an der elektrischen
Anlage des Gerätes sind Löschmittel zu verwenden, die hierfür zuge-
lassen sind (z.B. Pulverlöscher).
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