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Bestimmungsgemäße Verwendung - Bayerwald Maschinen BW 60/9 E Bedienungsanleitung

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Der Arbeitsplatz um den Holzspalter bzw. die für den An- und Ab-
transport des Holzes erforderlichen Verkehrswege müssen so beschaf-
fen und erhalten werden, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist.
4.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Holzspalter ist nur für den Betrieb durch 1 Person ausgelegt. Es
dürfen nie zwei oder mehrere Personen an einer Maschine arbeiten.
Der Meter- und Kurzholzspalter „BW 60/9 E " ist ausschließlich zum
Zerkleinern von Brennholz in Faserrichtung bestimmt.
Beim Spalten ist unbedingt darauf zu achten, dass das zu spaltende
Holz nur auf dem Riffelblech vom Spalttisch aufliegt.
Ein anderweitiger Einsatz entspricht nicht der „bestimmungsgemäßen
Verwendung". Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der
Hersteller nicht; das Risiko trägt allein der Benutzer.
Die Anweisungen bezüglich Montage, Betrieb, Wartung, Reparatur
und dgl. sind dringend einzuhalten, um Gefahren auszuschließen und
Schäden zu vermeiden.
Es dürfen nur Holzstücke mit einem minimalen Durchmesser von 70
mm und einem maximalen Durchmesser von 400 mm gespalten wer-
den.
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