13. RESTRISIKOBETRACHTUNG
13.1 Gefahrenabwehr Mechanik
13.2 Gefahrenabwehr Elektrik
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Alle durch bewegliche Teile (Spaltmesser) bestehenden Gefahren sind
durch die Zweihandbedienung minimiert. Die Maschine kann auch
nicht betrieben werden, wenn ein Betätigungsarm immer in der unte-
ren Stellung festgeklemmt wird.
Es ist verboten, die Zweihandbedienung umzubauen bzw. außer Be-
trieb zu setzen.
Wird die Zweihandbedienung umgebaut bzw. außer Betrieb gesetzt,
erhöht sich die Verletzungsgefahr beim Spaltvorgang.
Alle Sicherheitseinrichtungen müssen an der Maschine verbleiben und
dürfen nicht unbrauchbar gemacht werden.
Restrisiko: Werden Sicherheitseinrichtungen außer Betrieb gesetzt,
um- bzw. abgebaut, sind Verletzungen der Bedienperson möglich.
Alle unter Spannung stehenden Teile der Maschine sind gegen Be-
rühren isoliert oder durch feststehende, sicher befestigte und nur mit
Werkzeug zu entfernende Schutzeinrichtungen verkleidet.
Restrisiko: Wird eine feststehende, sicher befestigte Verkleidung
bei laufender Maschine und bei nicht gezogener Anschlussleitung mit
Werkzeug entfernt, sind Verletzungen durch elektrischen Schlag mög-
lich.