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Inbetriebnahme; Hinweise Zum Elektroantrieb; Hinweise Zum Zapfwellenantrieb; Hinweise Zum Schlepperantrieb (Zapfwelle) - Bayerwald Maschinen BW 110/12 HZ Originalbetriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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8. INBETRIEBNAHME

8.1 Hinweise zum Elektroantrieb

8.2 Hinweise zum Zapfwellenantrieb

Abb. 14

8.3 Hinweise zum Schlepperantrieb (Zapfwelle)

8.4 Hinweise zum Antrieb mit Traktorhydraulik

14
Die Maschine muss vor der ersten Inbetriebnahme auf äußere Schäden
geprüft werden. Werden Schäden festgestellt, darf die Maschine nicht
in Betrieb genommen werden. Erst nach dem Beseitigen der Schäden
durch eine qualifizierte Fachkraft, darf das Gerät in Betrieb genommen
werden. Zunächst muss der Zylinder, der aus transporttechnischen
Gründen abgesenkt ist, montiert werden. Lesen Sie dazu Punkt 5 "In-
formationen zur Maschine".
Es ist regelmäßig der Ölstand zu überprüfen und ggf. aufzufüllen. Die
Maschine wird je nach Maschinentyp durch Anschluss an einer Traktorhyrau-
lik, Anschluss an eine Zapfwelle oder durch einen Elektromotor angetrieben.
Wird ein Spalter mit Elektromotor verwendet, so muss der Holzspalter mit einer
elektrischen Anlage verbunden werden, die den allgemeinen Sicherheitsbestim-
mungen entspricht. Den Motor erst ausschalten, wenn sich das Spaltmesser in
der Ausgangsstellung (ganz oben) befindet.
Der Holzspalter mit einem Zapfwellenanschluss muss mit einer Gelenk-
welle mit der Zapfwelle eines Traktors verbunden werden.
Die eingekuppelte Kardanwelle sollte ein Minimalspiel von min. 10 cm haben.
Der An- und Abbau des Zapfwellenspalters erfolgt durch das Anbringen
des am Holzspalter befindlichen Dreipunktrahmens an den Dreipunkt des
Schleppers. Die Gelenkwelle wird als Übertragungselement zwischen
Schlepper und Holzspalter angebracht und gesichert.
Die Überlappung der Gelenkwellenprofilrohre muss mindestens 1/3 der
nutzbaren Länge betragen (siehe Abb. 14).
Bei Arbeiten am Holzspalter (z.B. Wartung, Reinigung) ist der Antrieb wirksam
zu unterbrechen (Schlepper abschalten). Es dürfen nur Gelenkwellen verwendet
werden, die baumustergeprüft wurden. Die Gelenkwelle ist nach Herstellerangaben
und zu sichern. Gelenkwellen ohne oder mit defekten Schutzeinrichtun-
anzubauen
gen dürfen nicht verwendet werden.
Die Dreipunktaufhängung des Traktors so einstellen, dass die Maschinen beim
Betrieb vollständig auf dem Boden steht.
Beim Zapfwellenbetrieb muss der Spalter immer an der Dreipunktauf-
hängung des Traktors befestigt sein!
Schlepper erst ausschalten, wenn Zapfwelle ausgekuppelt wurde, da es
sonst zu Beschädigungen des Antriebes kommen kann!
Rot gekennzeichneter Anschlußschlauch ist Druckseite, grün gekenn-
zeichneter Schlauch für Rücklauf.

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