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Bestimmungsgemäße Verwendung - Bayerwald Maschinen BW 60/7 B Originalbetriebsanleitung

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Der Arbeitsplatz um den Holzspalter bzw. die für den An- und Abtrans-
port des Holzes erforderlichen Verkehrswege, müssen so beschaffen
und erhalten werden, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist.
Die Sicherheitshinweise für Benzinmotoren entnehmen Sie der mitge-
lieferten Bedienungsanleitung des Motorlieferanten (siehe „Hinweise
zum Benzinmotor" Pkt. 5.10).
4.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Holzspalter ist nur für den Betrieb durch 1 Person ausgelegt. Es
dürfen nie zwei oder mehrere Personen an einer Maschine arbeiten.
Der Meter- und Kurzholzspalter „BW 60-7 B" ist ausschließlich zum
Zerkleinern von Brennholz in Faserrichtung bestimmt.
Beim Spalten ist unbedingt darauf zu achten, dass das zu spaltende
Holz nur auf dem Riffelblech vom Spalttisch aufliegt.
Ein anderweitiger Einsatz entspricht nicht der „bestimmungsgemäßen
Verwendung". Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der
Hersteller nicht, das Risiko trägt allein der Benutzer.
Die Anweisungen bezüglich Montage, Betrieb, Wartung, Reparatur
und dgl. sind dringend einzuhalten, um Gefahren auszuschließen und
Schäden zu vermeiden.
Bei sachwidriger Verwendung der Maschine erlöschen alle
Garantieansprüche.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden an der Maschine und
nicht für Personenschäden, die durch unsachgemäße Verwen-
dung entstehen.
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