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Ausserbetriebnahme Und Entsorgung - Bayerwald Maschinen BW 60/9 E Bedienungsanleitung

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9.

AUSSERBETRIEBNAHME UND ENTSORGUNG

20
Wenn die Maschine nicht mehr einsatztüchtig ist und verschrottet wer-
den soll, muss sie deaktiviert und demontiert werden, d.h. sie muss
in einen Zustand gebracht werden, in dem sie nicht mehr für die Zwe-
cke, für die sie konstruiert wurde, eingesetzt werden kann.
Der Verschrottungsprozess muss die Rückgewinnung der Grundstoffe
der Maschine im Auge behalten.
Diese Stoffe können eventuell in einem Recyclingprozess wiederver-
wendet werden. Die Herstellerfi rma lehnt jede Verantwortung für
eventuelle Personen- oder Sachschäden ab, die durch die Wiederver-
wendung von Maschinenteilen entstehen, wenn diese Teile für einen
anderen als den ursprünglichen Sachzweck eingesetzt werden.
Deaktivierung der Maschine:
Jeder Deaktivierungs- oder Verschrottungsvorgang muss von dafür
ausgebildetem Personal durchgeführt werden.
Die Maschine in ihre Einzelteile zerlegen
Jedes bewegliche Maschinenteil blockieren
Jede Komponente bei kontrollierten Entsorgungsstellen abgeben
Kraftstoffe aus dem Tank ablassen und umweltgerecht entsorgen
Gummiteile von der Maschine abbauen und zur Annahmestelle von
Gummiteilen bringen
Nach der Deaktivierung und der Blockierung der beweglichen Teile be-
steht kein weiteres Restrisiko.
Elektrische Bauelemente gehören zum Sondermüll und sind getrennt
von der Maschine zu entsorgen. Bei einem Brand an der elektrischen
Anlage des Gerätes sind Löschmittel zu verwenden, die hierfür zuge-
lassen sind (z.B. Pulverlöscher).

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