Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Ausserbetriebnahme Und Entsorgung - Bayerwald Maschinen BW 60/9 B Originalbetriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

9.

AUSSERBETRIEBNAHME UND ENTSORGUNG

Wenn die Maschine nicht mehr einsatztüchtig ist und verschrottet wer-
den soll, muss sie deaktiviert und demontiert werden, d.h. sie muss
in einen Zustand gebracht werden, in dem sie nicht mehr für die Zwe-
cke, für die sie konstruiert wurde, eingesetzt werden kann.
Der Verschrottungsprozess muss die Rückgewinnung der Grundstoffe
der Maschine im Auge behalten.
Diese Stoffe können eventuell in einem Recyclingprozess wiederver-
wendet werden. Die Herstellerfirma lehnt jede Verantwortung für
eventuelle Personen- oder Sachschäden ab, die durch die Wiederver-
wendung von Maschinenteilen entstehen, wenn diese Teile für einen
anderen als den ursprünglichen Sachzweck eingesetzt werden.
Deaktivierung der Maschine:
Jeder Deaktivierungs- oder Verschrottungsvorgang muss von dafür
ausgebildetem Personal durchgeführt werden.
● Jedes bewegliche Maschinenteil blockieren und die Maschine in ihre
Einzelteile zerlegen
● Jede Komponente bei kontrollierten Entsorgungsstellen abgeben
● Kraftstoffe aus dem Tank ablassen und umweltgerecht entsorgen
● Gummiteile von der Maschine abbauen und zur Annahmestelle von
Gummiteilen bringen
Nach der Deaktivierung und der Blockierung der beweglichen Teile be-
steht kein weiteres Restrisiko.
Antriebselemente gehören zum Sondermüll und sind getrennt von der
Maschine zu entsorgen.
Bei einem Brand des Antriebsaggregates sind Löschmittel zu verwen-
den, die hierfür zugelassen sind (z.B. Pulverlöscher).
21

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis