SPEZIFIKATION / VER-
WENDBARKEIT
Der Therapie- und Arbeitsstuhl MATRIX gibt
Personen mit eingeschränkter Bewegungs-
freiheit die Möglichkeit, wieder selbststän-
diger zu handeln.
Er ist ausschließlich als Sitzgelegenheit für
jeweils eine Person, im Innenbereich (z.B.
Wohnung, Büro, Schule) auf geraden, ebe-
nen Flächen mit und ohne Teppichboden
geeignet.
Bei der Lagerung
• Der Therapie- und Arbeitsstuhl ist sicher
wegzustellen und nur in trockenen Räu-
men aufzubewahren.
SICHERHEITSHINWEISE
• Bewegen Sie sich nur im Trippelschritt
vorwärts! – Unfallgefahr durch unkontrol-
lierbare Rollgeschwindigkeit.
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Hinweis:
–
Benutzen Sie dabei keine Treppen oder
Patanoster.
–
Schräge Auffahrten und Rampen sind
nur mit einer qualifizierten Begleitper-
son zu überwinden!
–
Fahrstühle und Aufzüge sind nur mit
Hilfe einer qualifizierten Begleitperson
zu benutzen! – Unfallgefahr beim Über-
queren der Spalten.
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• Lassen Sie sich nicht beim Hinsetzen auf
den Sitz fallen. – Unfallgefahr durch
Wegrutschen des Stuhles sowie durch
Beschädigung der Sitzrohrführung.
• Die Seitenteile sind nicht als Sitzgelegen-
heit oder zum Anlehnen geeignet.
• Zum Therapie- und Arbeitsstuhl gehören-
de Teile nicht werfen oder fallenlassen!
– Abnehmbare Teile wie z.B. Armlehnen
und Beinstützen sind sachgerecht zu be-
handeln. Nur so ist eine bleibende Funk-
tion gewährleistet.
• Das auf dem Typenschild angegebene
zulässige Nutzergewicht darf nicht über-
schritten werden.
• Während dem Einstellen verstellbarer
Komponenten, müssen sich die Hände,
Arme und Füße außerhalb des Schwenk-
bereiches befinden.
• Vor dem Hinsetzen und Aufstehen ist die
Feststellbremse zu betätigen!
• Den Therapie- und Arbeitsstuhl nicht mit
einer defekten Feststellbremse benutzen.
• Bei nassen oder schmierigen Böden
lässt die Bremswirkung nach.
• Die maximale Hindernishöhe beträgt 30
mm.
• Beschädigung durch zu hohe Betriebs-
und Lagertemperatur sowie intensiver
Sonnenstrahleinwirkung!
• Keine medizinisch-elektrische Anwendun-
gen auf dem Therapie- und Arbeitsstuhl
durchführen.
• Die Polster und Bezüge des Therapie-
und Arbeitsstuhles keinen heißen oder
scharfen Gegenständen aussetzen.