GARANTIE
Für unsere Therapie- und Arbeitsstühle über-
nehmen wir im Rahmen unserer Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen 2 Jahre Garan-
tie für einwandfreie Beschaffenheit.
Technische Änderungen im Sinne des Fort-
schrittes behalten wir uns vor.
Für den Fall, daß Sie ein Therapie- und Ar-
beitsstuhl oder Teile desselben zu bemän-
geln haben, senden Sie uns mit Ihrer Be-
gründung in jedem Falle den abgebildeten
GARANTIE-ABSCHNITT zu.
Vergessen Sie nicht, uns darin die ge-
wünschten Angaben über die Modellbe-
zeichnung, die Lieferschein-Nr. mit Liefer-
datum, die Fahrzeug-Ident-Nr. (Fz-I-Nr.) so-
wie Ihren Fachhändler mitzuteilen.
Die Fahrzeug-Ident-Nr. (Fz-I-Nr.) ist vom Ty-
penschild abzulesen.
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Vorraussetzung für die Garantie ist in je-
dem Fall der bestimmungsgemäße Ge-
brauch des Therapie- und Arbeitsstuhles,
sowie die regelmäßige Durchführung der
Wartung.
Oberflächenbeschädigungen,
der Rollen, Beschädigungen durch gelöste
Schrauben oder Muttern sowie ausge-
schlagene Befestigungsbohrungen durch
häufige
Montagearbeiten
schließen.
Weiterhin sind Schäden an Antrieb und
Elektronik ausgeschlossen, die auf eine un-
sachgemäße Reinigung mit Dampfstrahlge-
räten bzw. absichtliche oder unabsichtli-
che Überflutung der Komponenten zurück-
zuführen sind.
Störungen durch Strahlungsquellen wie
Handys mit großer Sendeleistung, HiFi-An-
lagen und andere starke Störstrahler außer-
halb der Normspezifikationen fallen nicht
unter die Garantieleistung.
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung so-
wie unsachgemäß durchgeführte War-
tungsarbeiten als auch insbesondere tech-
nische Änderungen und Ergänzungen (An-
bauten) ohne Zustimmung der Firma MEY-
RA führen zum Erlöschen sowohl der Ga-
rantie als auch der Produkthaftung allge-
mein.
+
Hinweis:
Diese Betriebsanleitung als Bestandteil
des Therapie- und Arbeitsstuhles ist bei
einem Benutzer- sowie Besitzerwechsel
diesem mitzugeben.
Bereifung
sind
auszu-