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Inspektions- Und Wartungsöffnung; Mindestabstände In Gebäuden Aus Brennbaren Oder Teilweise Brennbaren Baustoffen - Gerco regent GR 15 inline Anleitung

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regent GR 15 inline
Inspektions- und Wartungsöffnung
Wird der Kamineinsatz mit einer bauseitigen Verkleidung versehen, ist
diese nach den Fachregeln des Ofen- und Lüftungsbaus zu gestalten.
Hierzu ist es notwendig eine Inspektions- und Wartungsöffnung
einzubringen, die von ihrer Art und Abmessung eine Reinigung des
Verbindungsstückes,
sowie
eine
Demontage
des
oberen
Abgasdeckels ermöglicht.
(Abb.: Beispielhafte Anordnung der Inspektionsöffnung
Die Größe der Inspektions- und Wartungsöffnung ist nach den baulichen Gegebenheiten zu wählen.
Die
Demontage
des
Abgasdeckels
(650x360x100),
sowie
eine
gute
Zugänglichkeit
der
Reinigungsöffnung müssen gewährleistet sein.
Mindestabstände in Gebäuden aus brennbaren oder teilweise brennbaren Baustoffen
Bestehen die Wände des Gebäudes aus brennbaren Baustoffen z.B. Holzblockbauweise, (Baustoffe
der Klasse B) oder aus teilweise brennbaren Baustoffen z.B. Holzständerbauweise
oder
Holzspanschalungssteine der Baustoffklasse A/B muss der Aufstellraum oder die Aufstellnische
besondere Merkmale zu Einhaltung der Brandschutzvorschriften nach FeuVO aufweisen.
Die Wände aus brennbaren oder teilweise brennbaren Baustoffen müssen gegen
auftretende Hitze im Bereich des Kaminheizkessels geschützt sein, so dass in den
Wänden oder Bauteilen bei Nennwärmeleistung der Feuerstätte keine höheren
Temperaturen als 85° C auftreten können.
Der Kamineinsatz GR15 ist aufgrund seiner allseitigen Wasserführung ein Einsatz mit relativ geringen
Oberflächentemperaturen. Wird der Einsatz in eine geschlossene Nische eingesetzt, so sind
Maßnahmen zur Isolierung der Umgebungswände, sowie der Wärmeabfuhr zu treffen.
In diesem Falle das Rauchrohr mit 3cm dicken formbeständigen, nichtbrennbaren Steinfasermatten
(Mineralwolle nach DIN 4102, Baustoffklasse A1) ummanteln und zwingend durch Lüftung die Wärme
abzuführen. Dies kann durch die Konvektion der Raumluft oder durch die Zuführung von Frischluft
geschehen. Beachten Sie hierbei die Mindestquerschnitte und Positionierung der Warmlufteintritt- und
Austrittsgitter(min A= 125cm²).
Die brennbaren Wände der Nische sind entweder durch nicht brennbare Wände aus mineralischen
Baustoffen der Baustoffklasse A
zu ersetzen, oder durch eine ausreichende Dämmung mit
anschließender Vormauerung, wiederum mit mineralischen Baustoffen der Baustoffklasse A, zu
verkleiden. Die Mindest-Dämmschichtstärke beträgt bei jeder Ausführung min. 80 mm.
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