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Gesetzliche Forderungen An Den Betreiber - Donaldson BURAN DC 0020 AB Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.2

Gesetzliche Forderungen an den Betreiber

1.2.1
Einstufung
DGRL 97/23 EG
BetrSichV §1 Abs. 1/aa
1.2.2
Prüfung der Arbeitsmittel
BetrSichV §10, §11
TRBS 1201 Teil2
1.2.3
Wiederkehrende Prü-
fungen
BetrSichV § 15
1.2.4
Unterweisung
BetrSichV §9I
EN 378-1
BGR 500 2.35
1.2.5
Kurz-Betriebssanleitung
nach EN 378-2
BGR 500 2.35
1.2.6
Dokumentation
EN 378-4.3.1
EC Verordnung 517/2014
1.2.7
Wartung
EN 13 313
1.2.8
Inbetriebnahme
BetrSichV §14
Anhang 5/25
Wichtiger Anwenderhinweis
 Infolge ihrer Einstufung in Kategorie 2 (Gerätetypen 1125D und
1126D) der Druckgeräterichtlinie, sind Druckluft-Trockner
"überwachungsbedürftige Anlagen" entsprechend
Betriebssicherheitsverordnung.
 Vor Inbetriebnahme des Druckluft-Trockners hat der Benutzer
die Arbeitsmittel zu kontrollieren und eine entsprechende
Aufzeichnung zu erstellen.
 Der Betreiber des DL-Trockners hat die Prüffristen der
Gesamtanlage und der Anlagenteile auf der Grundlage einer
sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln.
 Der Betreiber hat für die Unterrichtung des Betriebspersonals
und deren Information über die verwendeten Arbeitsmittel zu
sorgen. Eine jährliche Unterweisung ist vorgeschrieben.
 Eine Kurzfassung der Bedienungsanleitung muss vom
Betreiber erstellt werden und in Maschinennähe greifbar sein.
Der Betreiber ist verpflichtet, ein Anlagenprotokoll der
Kälteanlage zu erstellen, sofern die Verordnung 517/2014 dies
erfordert Eine Richtlinie kann durch den Kundendienst zur
Verfügung gestellt werden.
 Eine Wartung ist ausschliesslich durch sachkundige Personen
durchzuführen.
 Der Betreiber hat die im jeweiligen Land gültigen Gesetze und
Verordnungen über den Betrieb und der Inbetriebnahme zu
beachten.
DE_5
1. Teil
01.2016

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