Garantie und Gewährleistung
Für das Fahrzeug gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistung und
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Produkthaftung.
Die gesetzliche Gewährleistungszeit (Sachmangelgewährleistung) beträgt bei
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Neufahrzeugen ab dem Tag der Erstzulassung / Übernahme 2 Jahre.
Es ist ratsam, für die Durchsetzung eventueller Gewährleistungsansprüche das
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Fahrzeug vor Ablauf des ersten Jahres bei einem autorisierten Markenhändler
zur Inspektion vorzuführen. Die Inspektion sollte zwischen dem 10. und dem 14.
Monat nach der Erstzulassung durchgeführt werden.
Als Nachweis für die durchgeführten Inspektions-Arbeiten ist in dieser Bedie-
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nungsanleitung ein Feld vorgesehen, in dem die Durchführung der Inspektion vom
Markenhändler durch Stempel, Datum und Unterschrift bestätigt wird.
Die Kosten hierfür trägt der Fahrzeughalter.
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Inspektionsnachweis
Festgestellte Mängel :
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Sollte aufgrund der Inspektion die Notwendigkeit von Reparaturarbeiten festgestellt wer-
den, werden die Arbeiten erst nach Auftragserteilung durch den Fahrzeughalter ausge-
führt.
Die Kosten hierfür, soweit es sich nicht um Gewährleistungsarbeiten handelt, trägt der
Auftraggeber. Bitte beachten Sie auch die Serviceintervalle der einzelnen Geräteherstel-
ler.
1. Jahresinspektion
Unterschrift und Stempel des Händlers
Datum: ___________________________
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