Hinweis
Beachten Sie auf jeden Fall die Betriebsanweisungen des Herstellers des Basisfahrzeugs.
Parken und Übernachten
Das Halten und Parken von Wohnmobilen ist grundsätzlich überall dort gestattet, wo es
nach der STVO oder nach deren Zeichen nicht ausdrücklich verboten ist. Sie fahren ein
Sonder-Kfz Wohnmobil, das im Grundsatz den Bestimmungen für Pkw's gleichgestellt ist.
Sie dürfen jeden Parkplatz anfahren, wenn es nicht ausdrücklich für Wohnmobile unter-
sagt ist. Beim Parken darf die Ausstattung im Wohnmobil genutzt werden. Das Ausfahren
der Markise, sowie das Benutzen von Stühlen und Tischen ist auf öffentlichen Verkehrs-
flächen nicht gestattet.
Es ist in jedem Fall ratsam, sich vor Antritt einer Reise über die landesspezifischen Be-
stimmungen
für Reisemobile zu erkundigen. Man kann sich damit viel Ärger und Kosten sparen. In
Camping-Geschäften und bei den verschiedenen Automobilclubs wird sehr gute Literatur
zu diesen Themen angeboten. In den gängigen Campingführern sind wertvolle Hinweise
und Tipps enthalten.
In jedem Fahrzeug sollte ein Campingführer vorhanden sein .
Tipps zum Parken und Übernachten
• Übernachtungsplatz bei Tageslicht aussuchen
• Verlassen Sie nicht die befestigten Wege
• Fahrzeug möglichst waagrecht stellen
• Überzeugen Sie sich, dass alle Türen verschlossen sind
• Bei längeren Parkzeiten und beim Übernachten Verdunklungsrollos zuziehen
Mögliche, kostenlose Übernachtungsplätze
• allgemeine Parkplätze
• Parkplätze vor Schulen
• Parkplätze an Sportstätten
• vor Gaststätten (nach dem Essen dort um Erlaubnis fragen)
• sonntags vor Einkaufszentren und Fabriken
Vorsichtsmaßnahmen zur Verhütung von Einbruch und Diebstählen
• bei Übernachtung Türen von innen verriegeln.
• Alarmanlage, soweit vorhanden, beim Verlassen des Fahrzeugs immer einschalten.
• Vorhänge und Verdunklungsrollos bei längerem Parken und beim Übernachten schlie-
ßen.
• möglichst auf belebten Plätzen parken.
• Fahrzeugpapiere, Geld und Wertsachen nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen.
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