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Jvc Softwarelizenzvertrag - JVC GZ-HM550BE Benutzerhandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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JVC Softwarelizenzvertrag

WICHTIG
AN UNSERE KUNDEN: LESEN SIE DIESEN VERTRAG VOR DEM IN-
STALLIEREN BZW. BENUTZEN DES SOFTWAREPROGRAMMS "DIGI-
TAL PHOTO NAVIGATOR" ("Programm") AUF IHREM PC SORGFÄL-
TIG DURCH.
Die Victor Company of Japan, Limited ("JVC") gewährt Ihnen das Nut-
zungsrecht für das Programm nur unter der Voraussetzung, dass Sie sich
mit den folgenden Bestimmungen einverstanden erklären.
Sollten Sie Ihre Zustimmung verweigern, dürfen Sie das Programm wed-
er installieren noch benutzen. DURCH DAS INSTALLIEREN ODER BE-
NUTZEN DES PROGRAMMS ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BESTIM-
MUNGEN DIESES VERTRAGS EINVERSTANDEN.
1
URHEBERRECHT, EIGENTUM
Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte auf geistiges Eigentum an
diesem Programm sind Eigentum der JVC und der entsprechenden Liz-
enzgeber und verbleiben in deren Anrecht. Das Programm ist in Japan
und in anderen Ländern unter dem Urheberrecht und den zugehörigen
Abkommen geschützt.
2
ERTEILUNG DER LIZENZ
① Auf Grundlage der Bestimmungen dieses Vertrags gewährt Ihnen
JVC eine einfache Lizenz für die Nutzung des Programms. Sie sind
berechtigt, das Programm auf der Festplatte oder auf anderen Spei-
chermedien Ihres Computers zu installieren und zu benutzen.
② Sie sind ferner berechtigt, eine (1) Kopie des Programms für den al-
leinigen persönlichen Zweck einer Sicherungskopie oder Archivko-
pie anzufertigen.
3
PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN
① Sie dürfen das Programm nicht zurückentwickeln (Reverse Engi-
neering), dekompilieren, entassemblieren, revidieren oder verän-
dern, bzw. nur in dem Maße, wie dies durch geltendes Recht aus-
drücklich genehmigt ist.
② Sie dürfen das Programm weder als Ganzes noch in Auszügen zu
anderen als in diesem Vertrag ausdrücklich angegebenen Zwecken
kopieren oder benutzen.
③ Sie sind nicht berechtigt, Dritten eine Nutzungslizenz zu erteilen und
dürfen das Programm weder weitergeben, vermieten, verleasen,
auf Dritte übertragen noch auf andere Weise der Nutzung durch
Dritte überlassen.
4
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
JVC gewährleistet, dass für eine Frist von dreißig (30) Tagen ab Kaufda-
tum sämtlicher Produkte, die unser Produkt begleiten, die Medien, auf
denen das Programm gespeichert ist, keine Material- und Verarbeitungs-
fehler zeigen. Die Gesamthaftung der JVC und Ihr einziges Rechtsmittel
hinsichtlich des Programms besteht darin, dass JVC Ihnen die defekten
Medien oder das defekte Programm ersetzt. SOWEIT GESETZLICH ZU-
LÄSSIG, LEHNEN JVC UND DEREN LIZENZGEBER ALLE WEITEREN
GEWÄHRLEISTUNGEN AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUS-
DRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GEWÄHRT WORDEN SIND,
INSBESONDERE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUF
HANDELBARKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK
HINSICHTLICH DES PROGRAMMS UND DER GEDRUCKTEN BE-
GLEITMATERIALIEN. SOLLTEN PROBLEME MIT DEM PROGRAMM
ENTSTEHEN ODER DURCH DESSEN BENUTZUNG VERURSACHT
WERDEN, MÜSSEN SIE DIESE AUF EIGENE KOSTEN BEHEBEN.
5
BESCHRÄNKTE HAFTUNG
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET JVC ODER DEREN LIZ-
ENZGEBER AUF KEINEN FALL FÜR INDIREKTE, SONDER-, ZU-
FALLS- ODER FOLGESCHÄDEN JEDWEDER ART, UNABHÄNGIG
VON DER ART DES VERFAHRENS, OB AUFGRUND DER VERTRA-
GLICHEN HAFTUNG, DELIKTSHAFTUNG ODER AUS SONSTIGEN
GRÜNDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER UNMÖ-
GLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS STEHEN, SELBST
WENN JVC AUF DIESE SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST. SIE
VERPFLICHTEN SICH, JVC GEGENÜBER JEDWEDEN VERLUSTEN,
HAFTUNG ODER KOSTEN FREIZUSTELLEN UND SCHADLOS ZU
HALTEN, DIE AUS ANSPRÜCHEN DRITTER IM ZUSAMMENHANG
MIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS HERVORGEHEN ODER IN
IRGENDEINER WEISE DARAUF ZURÜCKZUFÜHREN SIND. DIE IN
DIESEM VERTRAG ANGEGEBENEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN
WEDER FÜR SCHÄDEN, DIE MUTWILLIG ODER IN GROBER FAHR-
LÄSSIGKEIT VON JVC VERURSACHT WURDEN, NOCH FÜR AUS-
DRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN.
6
FRISTEN
Dieser Vertrag gilt ab dem Datum der Installation und Verwendung des
Programms auf Ihrem Computer und ist bis zur Kündigung unter folgen-
den Bedingungen wirksam.
Sollten Sie irgendeine Bestimmung dieses Vertrags verletzen, ist JVC be-
rechtigt, den Vertrag ohne Benachrichtigung zu kündigen. In diesem Fall
ist JVC berechtigt, für die durch Ihre Vertragsverletzung entstandenen
Schäden Schadensersatz gegen Sie geltend zu machen. Bei Kündigung
dieses Vertrags sind Sie verpflichtet, das auf Ihrem Computer gespei-
cherte Programm unverzüglich zu löschen (einschließlich aller gespei-
cherten Elemente auf Ihrem PC) und dieses Programm nicht mehr in Ih-
rem Besitz zu haben.
7
EXPORTKONTROLLE
Sie dürfen weder das Programm noch zugrundeliegende Daten oder
Technologien in andere Länder versenden, übertragen oder exportieren,
gegen die Japan und andere relevante Staaten Handelsbeschränkungen
auf derartige Artikel ausgesprochen haben.
8
US-REGIERUNGSBEHÖRDEN ALS BENUTZER
Als Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika ("Regierung") erklären
Sie sich mit der Auffassung von JVC einverstanden, dass das Programm
ein "Kommerzieller Artikel" im Sinne der Federal Acquisition Regulation
(FAR) part 2.101 (g) ist, bestehend aus unveröffentlichter "Kommerzieller
Computersoftware", da diese Artikel gemäß FAR part 12.212 verwendet
werden, und Sie nur eine Lizenz mit denselben Nutzungsrechten erhal-
ten, die JVC allen kommerziellen Endbenutzern unter den Bestimmungen
dieses Vertrags gewährt.
9
ALLGEMEIN
① Änderungen, Zusätze, Streichungen oder sonstige Veränderungen
dieses Vertrags sind ungültig, sofern sie nicht schriftlich vereinbart
und von einem autorisierten Vertreter von JVC unterzeichnet wur-
den.
② Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als ungültig erachtet wer-
den oder mit der zu diesem Vertrag geltenden Rechtsprechung in
Konflikt stehen, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrags
vollständig gültig und in Kraft.
③ Dieser Vertrag unterliegt der japanischen Rechtsprechung. Die Ger-
ichtsbarkeit und Zuständigkeit für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus
der Vollziehung, Auslegung und Erfüllung dieses Vertrags hervor-
gehen, liegt beim Amtsgericht Tokyo.
Victor Company of Japan, Limited
HINWEIS:
Bei Kauf des Programms in Deutschland werden die Abschnitte 4
(Beschränkte Gewährleistung) und 5 (Beschränkte Haftung) durch die
entsprechenden Abschnitte der deutschen Vertragsversion ersetzt.
VORSICHT:
Bedienen Sie dieses Gerät so, wie in den Prozeduren dieses Hand-
buchs beschrieben.
Verwenden Sie ausschließlich die mitgelieferte CD-ROM. Verwenden
Sie niemals eine andere CD-ROM, um diese Software zu nutzen.
Diese Software darf nicht modifiziert werden.
Bei Änderungen oder Zusätzen, die nicht von JVC genehmigt sind,
kann die Berechtigung für die Nutzung des Geräts entzogen werden.
CD-ROM-Handhabung:
Halten Sie die Signalseite (unbedruckt) stets frei von Verunreinigungen
und Kratzern. Die CD-ROM darf nicht beschriftet oder beklebt werden!
Verunreinigungen können Sie mit einem weichen Tuch entfernen. Wi-
schen Sie hierbei gerade von der CD-ROM-Mitte zur Kante hin.
Niemals herkömmliche Schallplattenreiniger oder Reinigungssprays
verwenden.
Die CD-ROM niemals biegen und niemals die Signalseite berühren.
Die CD-ROM niemals an Orten aufbewahren, die Staub, extremem
Temperaturen oder hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind. Direktes
Sonnenlicht vermeiden.
Sie finden zudem aktuelle Informationen (in englischer Sprache) im Inter-
net unter dieser World Wide Web-Adresse:
http://www.jvc-victor.co.jp/english/global-e.html
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