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Viessmann Vitoplus 300 Planungsanleitung Seite 90

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6.1 Vorschriften und Richtlinien
6.1 Vorschriften und Richtlinien
Vitoplus 300 und Vitolaplus 300 sind
CE zertifiziert.
Vitoplus 300 und Vitolaplus 300 sind in
geschlossenen Heizungsanlagen mit
zulässigen Vorlauftemperaturen
(= Absicherungstemperaturen) bis
110 ºC nach EN 12828 einsetzbar.
Die maximal erreichbare Vorlauftemperatur
liegt ca. 15 K unter der Absicherungs
temperatur.
Für die Erstellung und den Betrieb der
Anlage sind die bauaufsichtlichen Regeln
der Technik und die gesetzlichen Bestim
mungen zu beachten.
EnEV
Energieeinsparverordnung
3. BImSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen)
FeuVo
Feuerungsverordnung der Bundesländer
DIN 1986
Werkstoffe Entwässerungssystem
6
DIN 1988
Trinkwasser Leitungsanlagen in Grundstücken
DIN 4753
Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink und Betriebswasser
DIN 4755
Ölfeuerungsanlagen
DIN 18 160
Hausschornsteine
DIN 18 380
Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (VOB)
DIN 57 116
Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen
EN 12828
Heizungssysteme in Gebäuden Planung von Warmwasser Heizungsanlagen
EN 12831
Heizungsanlagen in Gebäuden Verfahren zur Berechnung der Norm Heizlast
EN 13384
Abgasanlagen Wärme und strömungstechnische Berechnungsverfahren
ATV DVWK A 251 Kondensate aus Brennwertkesseln
DVGW G 688
Brennwerttechnik
DVGW VP 113
Systeme aus Feuerstätte und Abgasleitung
VDI 2035
Richtlinien zur Verhütung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen
VdTÜV 1466
Merkblatt Wasserbeschaffenheit
VDE Vorschriften und Sondervorschriften der örtlichen Energieversorgungsunternehmen.
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Die Montage, der abgasseitige Anschluss,
die Inbetriebnahme, der Elektroanschluss
und die allgemeine Wartung/Instandhaltung
dürfen nur von einem konzessionierten
Fachbetrieb ausgeführt werden.
Regional bedingt sind Genehmigungen für
die Abgasanlage und den Kondenswasser
anschluss an das öffentliche Abwasser
netz erforderlich.
Vor Montagebeginn sind der zuständige
Bezirksschornsteinfegermeister und
die zuständige Abwasserbehörde zu
informieren.
Es ist eine jährliche Wartung durchzu
führen. Dabei ist die Gesamtanlage auf
ihre einwandfreie Funktion zu prüfen.
Aufgetretene Mängel sind zu beseitigen.
Brennwertkessel dürfen nur mit den
speziell ausgeführten, geprüften und
bauaufsichtlich zugelassenen Abgas
leitungen betrieben werden.
VITOPLUS 300, VITOLAPLUS 300

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