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Gewährleistung Des Herstellers; Geltungsbereich - XBOX 360 Handbuch

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GewäHrLeiStunG deS HerSteLLerS
Microsoft Ireland Operations Limited,
Blackthorn Road, Sandyford Industrial Estate,
Dublin 18, Irland ("Microsoft") übernimmt als
Hersteller zu Ihren Gunsten als Erwerber und
Nutzer der unten aufgeführten Produkte die
folgende Gewährleistung. Sonstige
vertragliche Gewährleistungsansprüche
bestehen nicht. Eventuelle über diese
Gewährleistung hinausgehende, am
Wohnsitz des Erwerbes bestehende
gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon
unberührt. Andere Unternehmen als
Microsoft oder sonstige dritte Personen sind
nicht berechtigt, im Namen und auf
Rechnung von Microsoft eine
Gewährleistung, gleich welcher Art oder
welchen Inhalts, zu übernehmen.
bitte beachten: diese Gewährleistung gilt
unabhängig von etwaigen gesetzlichen
Gewährleistungspflichten von Verkäufern
und/oder sonstigen Herstellern, wie sie
eventuell gemäß den jeweilig
anwendbaren nationalen
rechtsvorschriften bestehen. mit dieser
Gewährleistung werden ihnen besondere
und gegebenenfalls zusätzliche rechte
zugestanden, soweit dies mit dem jeweils
anwendbaren recht vereinbar ist; eine
beschränkung der gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche (wie zum
beispiel durch das Produkthaftungsgesetz
vorgesehen) ist nicht beabsichtigt.

1. Geltungsbereich

1.1. Produkte
Diese Gewährleistung gilt ausschließlich
für die folgenden Produkte:
• Ihre bei einem autorisierten Händler
käuflich erworbene Xbox 360 S
Konsole (die "Xbox 360 S"); und
• Ihr von Microsoft hergestelltes und
bei einem autorisierten Händler
käuflich erworbenes Xbox 360 S
Hardware-Zubehör (das "Zubehör").
Die Xbox 360 S und das Zubehör, sowie
deren Bestandteile gelten gemäß den
aktuellen Standards der Industrie als
„neu", sofern die Produktverpackung
nicht den Hinweis "Refurbished" trägt.
1.2. Geographischer Geltungsbereich
Diese Gewährleistung wird von
Microsoft ausschließlich für die
folgenden Länder (einschließlich ihrer
etwaigen Überseegebiete)
übernommen: Belgien, Dänemark,
Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland,
Italien, Luxemburg, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien,
Südafrika, Republik Tschechien, Ungarn
und Zypern.
Sie erkennen an, dass an Ihrem
Wohnsitz eventuell besondere
gesetzliche Exportvorschriften gelten
und verpflichten sich daher zur
Beachtung all dieser Vorschriften, sofern
sie Ihre Xbox 360 S oder Ihr Zubehör
aus Ihrem Heimatstaat ausführen
möchten.
1.3. Dauer
Vorbehaltlich der an Ihrem Wohnsitz
geltenden rechtlichen Bestimmungen
besteht die Gewährleistung von
Microsoft für eine Dauer von einem (1)
Jahr ab dem Tag des Kaufs der
Xbox 360 S oder des Zubehörs von
einem autorisierten Händler (die
"Gewährleistungsfrist").
Sie erkennen ausdrücklich an, dass die
vorliegende Gewährleistung
ausschließlich nur solche technischen
Probleme deckt, die an Ihrer Xbox 360 S
oder an Ihrem Zubehör vor Ablauf der
Gewährleistungsfrist aufgetreten sind.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist
Microsoft berechtigt, Ihnen die Kosten
für die Bemühungen zur Ermittlung und
Behebung der Probleme in Rechnung
zu stellen.
1.4. Begünstigte
Diese Gewährleistung gilt ausschließlich
zu Gunsten des ursprünglichen Nutzers
der Xbox 360 S und/oder des Zubehörs
und kann nicht auf Dritte übertragen
werden.
1.5. Gewährleistungsbedingungen und
Haftungsausschluß
Gemäß dieser Gewährleistung haftet
Microsoft dafür, dass die Xbox 360 S
und das Zubehör während der
Gewährleistungsfrist (1) unter normalen
Nutzungsbedingungen ordnungsgemäß
funktioniert und (2) den üblicherweise
für vergleichbare Produkte zu
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