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Besonderheit; Din 14676 - Hekatron Genius Hx Planungshandbuch

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Besonderheit

Landesbauordnung Baden-Württemberg §15 (7):
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen,
sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben
Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder
auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder ange-
bracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet
wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude
sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend
auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den
unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die
Verpflichtung selbst.
Weitere Bundesländer sind bereits in Diskussion. Die aktuellsten Informa-
tionen finden Sie in der Rubrik Rauchwarnmelder auf www.hekatron.de.

2.1.2 DIN 14676

Die DIN 14676 legt die Mindestanforderungen für die Planung,
den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauch-
warnmeldern nach DIN EN 14604 in Wohnhäusern, Wohnungen
und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.
Rauchwarnmelder, die entsprechend dieser Norm eingesetzt werden,
dürfen als Stand-Alone-Melder oder auch als funkvernetzte Melder
betrieben werden.
Es dürfen nur Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 eingesetzt werden.
Montagehinweise bei Besonderen Einbaubedingungen z.B. Wand-
montage
Detaillierte Projektierungs- und Einbauhinweise bei Unterzügen und
Dachschrägen
Maximale Überwachungsfläche 60 m²
Maximale Einbauhöhe pro Rauchwarnmelder 6 m
Mindestens 0,5 m Abstand zu Wänden, Unterzügen oder Einrichtungs-
gegenständen
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Planungshandbuch Rauchwarnmelder-Familie Genius

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