ERFORDERLICH IN EINEM GESCHLOSSENEN SYSTEM: Rücklauftemperaturanhebung, thermische
Ablaufsicherung, Sicherheits-Druckventil 2,5bar, Ausdehnungsgefäß.
Der Heizkessel muss in einer Anlage nach DIN 4751 Teil 2 mit
THERMISCHE ABLAUFSICHERUNG:
einer Thermischen Ablaufsicherung ausgerüstet sein. Die thermische Ablaufsicherung muss einmal im
Jahr durch einen Fachmann auf Funktion kontrolliert werden und die Sicherheitsbatterie auf
Verkalkungszustand überprüft werden. Bei Verkalkung der Sicherheitsbatterie muss unbedingt
entkalkt werden. Der Kaltwasserzulaufdruck muss mindestens 2bar betragen.
1 – Absperrventil 2 – Schmutzfänger 3 – Rückschlagventil 4 – Heißwasserabfluss 5 – Ventilkörper
6 – Überdruckventil 7 – Temperaturfühleranschluss 8 – Fühler mit Kapillarleitung
Kaltwasserzulauf und Warmwasserablauf dürfen nicht verschlossen sein!
Der eingebaute Sicherheits-Wärmetauscher ist ausschließlich dazu bestimmt, überschüssige
Wärme aus dem Heizkessel abzuführen. Als Durchlauferhitzer zur Erzeugung von Warmwasser
usw. darf dieser nicht verwendet werden.
SICHERHEITSDRUCKVENTIL: Die Absicherung des Heizkessels in einer Anlage nach DIN 4751 Teil 2 ist
mit einem bauteilgeprüften Sicherheitsventil mit einem Ansprechdruck von max. 2,5 bar und einem
Ventilsitzdurchmesser von mind. 15 mm durchzuführen.
www.cht-heizkessel.de
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