Wir gewähren auf die von uns hergestellten Kessel, Speicher und Zubehör eine Garantie von 2 Jahren
(dabei bitte Punkt 4 beachten). Vorraussetzungen hierfür ist das Einhalten der in der
Bedienungsanleitung vorgegebenen Installations-, Bedienungs- und Wartungsanweisungen.
Beginn der Garantiezeit ist das Inbetriebnahmedatum; bitte weisen Sie die Inbetriebnahme durch eine
Inbetriebnahmebescheinigung des Heizungsbauers oder unseres Werkskundendienst nach.
Der Hersteller übernimmt die sich aus dieser Garantie ergebende Haftung nur dann, wenn die Ursache
des Fehlers in dem verkauften Produkt liegt. Alle Störungen und Betriebsunregelmäßigkeiten, die durch
unfach- oder unsachgemäße, mit dieser Bedienungsanleitung nicht übereinstimmende Montage,
Anlagen- oder Schornsteinwahl, zu niedrigen Schornsteinzug und oder mechanische Beschädigungen
verursacht werden, fallen nicht unter die Garantie. Im Falle von unbegründeter Servicebeanspruchung
oder Verschulden des Kunden, kommt der Kunde für Anreise- und Arbeitskosten des Servicemitarbeiters
auf. Servicebeanspruchung kann nur schriftlich erfolgen.
Für die Aufstellung ist ein trockener Raum erforderlich, wobei länderspezifische Bau- und Brand-
schutzvorschriften zu beachten sind. Eine Mindestrücklauftemperatur von 55°C zum Kessel ist zu
gewährleisten. Als Schutz gegen Überdruck ist ein Sicherheitsventil (2,5 bar) und als Schutz gegen
Überhitzung ist ein thermisches Ablaufventil (95°C) bauseits zu installieren. Ein Betrieb des Kessels mit
einem
offenen
Kesselkorrosion zur Folge, weshalb wir bei offenen Ausgleichsgefäßen Korrosionsschäden am Kessel
von Gewährleistung, Garantie und Haftung ausschließen.
Die Benutzung des Kessels und dessen Anschluss an die Heizanlage, die den deutschen Normen nicht
entspricht, das unterlassen von jährlicher Reinigung/Wartung des Kessels hat den
Garantieansprüche und Gewährleistungsansprüche zur Folge.
Alle Reklamationen bitte Ihrem Installateur melden.
Für Verschleißteile wie Schamottsteine, Dichtungen, Türgriffe, Temperaturfühler gewähren wir keine
Garantie. Für das Gebläse und die Steuerung inkl. Verkabelung gewähren wir 2 Jahre Garantie,
unabhängig von regelmäßiger Wartung.
Die Garantieleistungen werden nur nach Zusendung des originalen Kaufbeleges oder des Nachweises
einer Inbetriebnahme durch einen von uns geschulten Fachbetrieb oder des Werkskundendienstes
erbracht. Garantieverlängerung auf 3 Jahre gewähren wir, wenn die
Werkskundendienst erstmalig in Betrieb genommen wird. Garantieverlängerung auf 5 Jahre gewähren
wir, wenn die jährliche Wartung durch unseren Werkskundendienst durchgeführt wird.
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GARANTIEBEDIENGUNGEN / GARANTIRKARTE
Ausdehnungsgefäß
hat
www.cht-heizkessel.de
1
2
3
durch
hohen
Lufteintrag
4
5
eine
überdurchschnittliche
Verlust der
Anlage durch unseren