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Bergen, Abschleppen,
Verzurren, Kranverlasten
B
D
Bild 7-8
Bild 7-9
Bild 7-10
7-6
A
A
2
1
C
C
2
1
D
GEFAHR
- Gerät bei laufendem Motor mit Schrittgeschwindigkeit
(2 km/h) abschleppen.
- Die Schleppentfernung sollte 1 km nicht überschreiten.
- Bei längerer Wegstrecke ist das defekte Gerät zu verladen
(Verzurrpunkte siehe 7-2/1 und 7-2/2 sowie 7-6/Pfeile).
- Die max. zulässige Lastaufnahme der Rangier- und
Abschleppkupplung (7-2/2) beträgt horizontal in
Längsrichtung 4,5 t.
- Die max. zulässige Lastaufnahme der Verzurrpunkte/
Lastaufnahmepunkte (7-2/1, und 7-6/Pfeile) beträgt
2,0 t.
7.2
Kranverlasten
Das zu verlastende Gerät ist wie folgt vorzubereiten:
(1) Fahrschalter (4-12/5) in "0"-Stellung bringen.
(2) Hydraulische Fahrstufe "I" (4-12/1) einschalten.
(3) Feststellbremse (4-12/7) anziehen.
(4) Schaufelarm soweit anheben bzw. absenken, dass
der tiefste Punkt des Schaufelarmes bzw. der Schaufel
mindestens 30 cm über der Fahrbahn steht (5-4).
(5) Kugelblockhahn für Arbeits- und Zusatzhydraulik
schließen (1-2/Pfeil).
(6) Einknicksicherung nach dem Lösen der Befestigungs-
schraube entnehmen, in Knickgelenk einlegen und fest-
schrauben (1-3/Pfeil).
ACHTUNG
Vor dem Festschrauben davon vergewissern, dass die
Einknicksicherung am Hinterwagen anliegt.
(7) Türen abschließen.
(8) Außenspiegel nach innen anklappen.
ACHTUNG
Auf folgende Dinge ist bei der Kranverlastung besonders zu
achten, Bild 7-8:
- Der Aufnahmepunkt (A
bzw. A
- Gerät mit Standardschaufel) des Tragmittels
2
(B) muss genau senkrecht über dem Schwerpunkt (C
bzw. C
) des Gerätes liegen, damit sich das
2
Lastaufnahmemittel waagerecht über der Längs-
mittelachse des Gerätes befindet.
- Die Anschlagmittel (D) müssen senkrecht von den
Aufnahmepunkten des Gerätes (7-9/Pfeile und 7-10/
Pfeile) nach oben geführt werden.
GEFAHR
Die Anschlagmittel müssen für eine zulässige Tragfähig-
keit von mindestens 3,0 t zugelassen sein.
K80D/K81D/K105/K106/K115/K116/K120/K121
- Gerät ohne Standardschaufel
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