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Bei Wiederinbetriebnahme Nur Gemäß Betriebsanleitung Verfahren; Sicherheitshinweise Für Den Unternehmer Oder Sein Weisungsbefugtes Personal; Organisatorische Maßnahmen; Personalauswahl Und -Qualifikation; Grundsätzliche Pflichten - Ahlmann AL 80 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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1
Sicherheitsregeln
1-12
1.7.4
Beim Verladen und Transportieren ist das Gerät
und erforderliche Hilfseinrichtungen gegen unbeabsich-
tigte Bewegungen zu sichern. Reifen sind soweit von
Schlamm, Schnee und Eis zu reinigen, dass Rampen
ohne Rutschgefahr befahren werden können.
1.7.5
Bei Wiederinbetriebnahme nur gemäß Betriebs-
anleitung verfahren!
1.8
Sicherheitshinweise für den Unter-
nehmer oder sein weisungsbefugtes Personal
1.8.1
Organisatorische Maßnahmen
1.8.1.1 Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass nicht von uns gelieferte Originalteile und Zubehör
auch nicht von uns geprüft und freigegeben sind. Der
Einbau und/oder die Verwendung solcher Produkte kann
daher u. U. konstruktiv vorgegebene Eigenschaften Ihres
Gerätes negativ verändern und dadurch die aktive und
passive Fahrsicherheit beeinträchtigen. Für Schäden, die
durch die Verwendung von Nicht-Originalteilen und Zubehör
entstehen ist jegliche Haftung des Herstellers aus-
geschlossen.
1.8.1.2 Standort und Bedienung/Handhabung von
Feuerlöschern (C-Säule links) und Verbandskasten be-
kannt machen!
1.8.1.3 Im öffentlichen Verkehrsbereich ist ein Verbands-
kasten, ein Warndreieck und eine Warnleuchte im Gerät
mitzuführen.
1.8.2
Personalauswahl und -qualifikation;
grundsätzliche Pflichten
1.8.2.1 Arbeiten an/mit dem Gerät dürfen nur von zuver-
lässigem Personal durchgeführt werden. Gesetzlich zu-
lässiges Mindestalter beachten!
1.8.2.2 Nur geschultes oder unterwiesenes Personal
einsetzen. Zuständigkeiten des Personals für das Be-
dienen, Rüsten, Warten, Instandsetzen klar festlegen!
Sicherstellen, dass nur dazu beauftragtes Personal am
Gerät tätig wird!
1.8.2.3 Geräteführer-Verantwortung auch im Hinblick auf
verkehrsrechtliche Vorschriften festlegen und ihm das
Ablehnen sicherheitswidriger Anweisungen Dritter ermög-
lichen!
1.8.2.4 Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes
oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befind-
liches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer er-
fahrenen Person am Gerät tätig werden lassen!
K80D/K81D/K105/K106/K115/K116/K120/K121

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