1.3.2
Ergänzend zu den Betriebsanleitungen (Gerät
und Motor) sind allgemein gültige gesetzliche und sonstige
verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung (insbesonde-
re UVV der gewerblichen Berufsgenossenschaften - VBG
40) und zum Umweltschutz zu beachten und anzuweisen!
Straßenverkehrsrechtliche Regelungen sind ebenfalls zu
beachten.
1.3.3
Das mit Tätigkeiten an und mit dem Gerät beauf-
tragte Personal ist verpflichtet, vor Arbeitsbeginn die Be-
triebsanleitungen (Gerät und Motor), und hier besonders
das Kapitel Sicherheitshinweise, zu lesen.
Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z. B.
beim Warten, am Gerät tätig werdendes Personal.
1.3.4
Der Fahrer hat während des Betriebes den
Sicherheitsgurt anzulegen.
1.3.5
Der Benutzer des Gerätes darf keine offenen
langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck einschließlich
Ringe tragen. Es besteht Verletzungsgefahr z. B. durch
Hängenbleiben oder Einziehen.
1.3.6
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Ge-
rät beachten!
1.3.7
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Ge-
rät vollzählig und in lesbarem Zustand halten!
1.3.8
Bei sicherheitsrelevanten Veränderungen des
Gerätes, und hier insbesondere bei Beschädigungen, oder
bei Veränderungen seines Betriebsverhaltens ist das Gerät
sofort stillzusetzen und die Störung bzw. Beschädigung
der zuständigen verantwortlichen Stelle/Person zu melden!
1.3.9
Keine Veränderungen, An- und Umbauten am
Gerät, die die Sicherheit beeinträchtigen können, ohne
Genehmigung des Herstellers vornehmen! Dies gilt auch
für den Einbau und die Einstellung von Sicherheits-
einrichtungen und -ventilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10
Hydraulikanlage, und hier besonders Hydraulik-
schlauchleitungen, in angemessenen Zeitabständen auf
sicherheitsrelevante Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11
Vorgeschriebene oder in den Betriebsanleitungen
(Gerät und Motor) bzw. im Wartungsplan angegebene
Fristen für wiederkehrende Prüfungen/Inspektionen ein-
halten!
1.4
Personalauswahl und -qualifikation;
grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von Personen selbständig
geführt oder gewartet werden, die vom Unternehmer dafür
bestimmt sind.
K80D/K81D/K105/K106/K115/K116/K120/K121
Sicherheitsregeln
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