Übersicht
Hinweise für den Ersteller
der Heizungsanlage
Allgemeine Hinweise
Installation, Aufstellung, Elektroan-
schluß und erste Inbetriebnahme sind
die Aufgaben einer Fachkraft. Diese
trägt die Verantwortung für eine sach-
gemäße Durchführung.
Nachfolgende Hinweise gelten für
Dampfkesselanlagen mit Dampferzeu-
gern bzw. Heißwassererzeugern, die
gemäß Dampfkesselerzeugern der
Gruppe II zugeordnet sind.
– Dampferzeuger mit einem zulässigen
Betriebsüberdruck von höchstens 1
bar nach TRD 701
– Heißwassererzeuger mit einer zuläs-
sigen Vorlauftemperatur von höch-
stens 120°C nach TRD 702
Der Dampfkessel ist für den Einbau in
Heizungsanlagen nach DIN 4750, DIN
4751 bestimmt.
Anzeige- und Erlaubnispflicht
Gemäß § 10 der Dampfkesselverord-
nung (Dampf kV) ist für die Errichtung
und den Betrieb einer Dampfkesselan-
lage die Erlaubnis der zuständigen Be-
hörden zu beantragen.
Freistellung vom Erlaubnisvorbehalt
Dampfkesselanlagen, in die dieser
bauartzugelassene Heizkessel einge-
baut wird, sind vom Erlaubnisvorbehalt
freigestellt, wenn der Kessel wiederum
Teil der Bauart nach zugelassenen
Heizwassererzeugers ist.
Der Beginn der Errichtung der Dampf-
kesselanlage ist der Erlaubnisbehörde
unverzüglich anzuzeigen. Der Anzeige
sind beizufügen:
– eine Beschreibung der Dampfkesse-
lanlage mit den erforderlichen Beiblät-
tern und den darin bezeichneten
Unterlagen
– eine Bescheinigung des Erstellers,
daß die Dampfkesselanlage ord-
nungsgemäß installiert und einer
Wasserdruckprüfung unterzogen wor-
den ist und im übrigen den Anforde-
rungen der Dampf kV entspricht.
Bestimmungen
Für einen sicheren, umweltgerechten
und energiesparenden Betrieb berück-
sichtigen Sie folgende Normen:
TRD 411: Ölfeuerungen an Dampf-
kesseln
TRD 701: Dampfkesselanlagen mit
Dampferzeugern der Gruppe II
TRD 701: Dampfkesselanlagen mit
Heißwassererzeugern der Gruppe II
DIN 3440: Temperaturregel- und Be-
grenzungseinrichtungen
DIN 4701: Berechnung des Wärmebe-
darfs von Gebäuden
DIN 4750: Sicherheitstechnische Anfor-
derungen an Niederdruck-Dampferzeu-
ger
DIN 4751-1: Offene und geschlossene
physikalisch abgesicherte Wärmeerzeu-
gungsanlagen mit Vorlauftemperaturen
bis 120°C
DIN 4751-2: Geschlossene thermo-
statisch abgesicherte Wärmeerzeu-
gungsanlagen mit Vorlauftemperaturen
bis 120°C
DIN 4752: Heißwasserheizungsanla-
gen mit Vorlauftemperaturen von mehr
als 110°C
DIN 4753: Wassererwärmungsanlagen
für Trink- und Betriebswasser
DIN 4755: Ölfeuerungen in Heizungs-
anlagen
DIN 1988: Trinkwasserleitungsanlagen
in Grundstücken, technische Bestim-
mungen für Bau und Betrieb
DIN 4705: Berechnung von Schorn-
steinabmessungen
EN 230: Ölzerstäubungsbrenner in Mo-
noblockausführung, Einrichtung für Si-
cherheit, Überwachung und Regelung
sowie Sicherheitszeiten
EN 267: Ölzerstäubungsbrenner
EN 293: Öldruckzerstäubungsdüsen
DIN 18160: Hausschornsteine
DIN 51603: flüssige Brennstoffe
VDE 0100: Errichten von Starkstroman-
lagen mit Nennspannungen bis 1000 V
DIN 57116: Elektrische Ausrüstung von
Feuerungsanlagen
EN 60335: Sicherheit elektr. Geräte
VDE-Bestimmungen/TAB: Die Elektro-
installation ist gemäß den VDE-Bestim-
mungen und den TAB des
Elektrizitätsversorgungsunternehmens
auszuführen. Die Anlage ist entspre-
chend vorgenannter Bedingungen zu
betreiben.
Dampf kV 1980: Verordnung über
Dampfkesselanlagen Artikel 1 der Ver-
ordnung zur Ablösung von Verordnun-
gen nach § 24 der Gewerbeordnung
HeizAnlV: Energiesparende Anforde-
rungen an heiztechnischen Anlagen
und Brauchwasseranlagen
BImSchG: Bundes-Immissionsschutz-
gesetz in Verbindung mit 4. BImSchV.
Beim Betrieb von Feuerungsanlagen
dürfen die festgelegten Grenzwerte
nicht überschritten werden
FeuVo: Feuerungsanlagen-Verord-
nung, Länderverordnung
Aufstellungsort
Die Anlage nicht in Räumen mit aggres-
siven Dämpfen (z.B. Haarspray,
Perchloräthylen, Tetrachlorkohlenstoff),
starkem Staubanfall oder hoher Luft-
feuchtigkeit (z.B. Waschküchen) auf-
stellen.
Der Aufstellungsraum muß frostsicher
und gut belüftet sein. Werden diese An-
forderungen nicht beachtet, entfällt für
die auftretenden Kesselschäden die
Gewährleistung.
Erläuterungen zu unseren Gewährlei-
stungsbedingungen
Für Schäden, die aus folgenden Grün-
den entstehen, müssen wir unsere Ge-
währleistung ausschließen:
- ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung
- fehlerhafte Montage bzw. Inbetrieb-
setzung durch Käufer oder Dritte,
einschließlich Einbringen von Teilen
fremder Herkunft
- Betreiben der Anlage mit überhöh-
tem Druck.
Voraussetzungen für die Gewährlei-
stung sind:
- die betriebsgerechte Kesselbedie-
nung
- der Betrieb der Anlage innerhalb der
werkseitigen Leistungsangaben
- die Verwendung der geeigneten
Brennstoffe.
Hinweis an den Betreiber
Die Sicherheit und Funktion des Sy-
stems bleiben erhalten, wenn die Anla-
ge regelmäßig jährlich gewartet wird.
Um eine turnusgemäße Durchführung
zu gewährleisten, empfiehlt sich der Ab-
schluß eines Wartungsvertrages.
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