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Österreich - Garantie/Kundendienst; Deutschland - Garantie/Kundendienst - JUNO JOO55100 Benutzerinformation

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26 electrolux
ÖSTERREICH - GARANTIE/KUNDENDIENST
AT
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, be-
glückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerä-
tes aus dem Electrolux Konzern. Für dieses
Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ge-
mäß den nachstehenden Bedingungen, ei-
ne besondere Garantie ein, die Ihnen zusätz-
liche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an
dem das Gerät gekauft wurde und er-
streckt sich über einen Zeitraum von 24
Monaten. Wir empfehlen daher, den
Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät,
die nachweislich auf einen Material-
und / oder Herstellungsfehler beruhen,
wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen
nach dem Auftreten angezeigt werden.
Nicht unter diese Garantie fallen Schä-
den oder Mängel, die durch nicht vor-
schriftsgemäße Handhabung des Gerä-
tes, durch Nichtbeachtung der Einbau-
vorschriften und Gebrauchsanweisun-
gen und durch Reparaturen oder Eingrif-
fe, die von Personen vorgenommen wur-
den, die hierzu von uns nicht ermächtigt
sind, verursacht wurden. Werden unse-
re Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehör-
teilen versehen, die keine Originalteile
sind und wurde dadurch ein Defekt ver-
ursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch
die Garantie gedeckt. Von der Garantie-
zusage ausgenommen sind Verschleiß-
teile (z.B.: Keilriemen, Kohlebürsten,
Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behe-
bung oben dargestellter Mängel am Ge-
rät innerhalb angemessener Frist nach
Mitteilung des Mangels durch Verbesse-
rung. Die zu diesem Zweck erforderli-
chen Aufwendungen, insbesondere

DEUTSCHLAND - GARANTIE/KUNDENDIENST

DE
Der Endabnehmer dieses Gerätes (Verbrau-
cher) hat bei einem Kauf dieses Gerätes
von einem Unternehmer (Händler) in
Deutschland im Rahmen der Vorschriften
über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche
Rechte, die durch diese Garantie nicht ein-
geschränkt werden. Diese Garantie räumt
dem Verbraucher also zusätzliche Rechte
Transport-, Weg-, Arbeits-, und Material-
kosten werden von uns getragen. Über
die Verbesserung hinausgehende An-
sprüche werden durch diese Garantie
nicht eingeräumt. Verbesserungsarbei-
ten werden, soweit möglich, am Aufstel-
lungsort, sonst in unseren Kundendienst-
werkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über. Es ist je-
weils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lie-
ferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung der Garantiefrist noch set-
zen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
Die Garantiefrist für ausgewechselte Tei-
le endet mit der Garantiefrist für das gan-
ze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche,
insbesondere solche auf Ersatz außer-
halb des Gerätes entstandener Schäden
sind - soweit eine Haftung nicht zwin-
gend gesetzlich angeordnet ist - ausge-
schlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewähr-
leistungsanspruch des Kunden gegen
den Händler, bei dem er das Gerät ge-
kauft hat, weder eingeschränkt noch auf-
gehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem
neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf
aufmerksam zu machen, dass Ihnen auch
nach Ablauf der Garantie unser Werkskun-
dendienst und unsere Servicepartner gerne
mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Elect-
rolux Hausgeräte GmbH, 1230 Wien,
Herziggasse 9
Tel. Reparaturannahme 01/86640-330, Tel.
Ersatzteile 01/86640-315
Technische Hotline (0,88€/Min.)
0900-340090, Fax 01/86640-300, Mail kun-
dendienst@electrolux.co.at
ein. Dies vorausgeschickt, leisten wir, Elect-
rolux Vertriebs GmbH, gegenüber dem Ver-
braucher Garantie für dieses Gerät für den
Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe zu
den folgenden Bedingungen:
1. Mit dieser Garantie haften wir dafür, daß
dieses neu hergestellte Gerät zum Zeit-
punkt der Übergabe vom Händler an

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