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Garantiebedingungen / Kundendienststellen - Electrolux EWT 1340 Gebrauchsanweisung

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9. GARANTIEBEDINGUNGEN / KUNDENDIENSTSTELLEN

Deutschland
Der Endabnehmer dieses Gerätes (Verbraucher) hat bei
einem Kauf dieses Gerätes von einem Unternehmer
(Händler) in Deutschland im Rahmen der Vorschriften
über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche Rechte, die
durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese
Garantie räumt dem Verbraucher also zusätzliche Rechte
ein. Dies vorausgeschickt, leisten wir, Electrolux Vertriebs
GmbH, gegenüber dem Verbraucher Garantie für dieses
Gerät für den Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe zu
den folgenden Bedingungen :
1. Mit dieser Garantie haften wir dafür, daß dieses neu
hergestellte Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe vom
Händler
an
den
Verbraucher
Produktbeschreibung für dieses Gerät aufgeführten
Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt nur dann vor,
wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit dieses
Gerätes erheblich gemindert ist. Zeigt sich der Mangel
nach
Ablauf
von
sechs
Übergabezeitpunkt,
so
nachzuweisen,
daß
Übergabezeitpunkt mangelhaft war. Nicht unter diese
Garantie
fallen
Schäden
vorschriftsmäßiger Handhabung sowie Nichtbeachtung
der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen.
2. Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn
es von einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten
des Mangels in Deutschland betrieben wird und
Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht werden
können. Mängel müssen uns innerhalb von zwei (2)
Monaten nach Kenntnis angezeigt werden.
3.
Mängel
dieses
Gerätes
angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels
unentgeltlich
beseitigen;
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns
getragen. Über diese Nachbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese Garantie dem Verbraucher
nicht eingeräumt.
4. Bei Großgeräten (stationär betriebene Geräte) ist im
Garantiefall
unter
der
kostengünstigen Rufnummer 0180 322 66 22 * die
nächstgelegene Kundendienststelle zu benachrichtigen,
von welcher Ort, Art und Weise der Garantieleistungen
festgelegt werden. Nachbesserungsarbeiten werden,
soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unserer
Kundendienstwerkstatt durchgeführt.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung
noch einen Neubeginn der Garantiezeit für dieses Gerät;
ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
die
in
unserer
(6)
Monaten
ab
hat
der
Verbraucher
das
Gerät
bereits
oder
Mängel
aus
werden
wir
innerhalb
die
zu
diesem
für
den
Endabnehmer
6. Mängelansprüche aus dieser Garantie verjähren in zwei
(2) Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes
vom Händler an den Verbraucher, der durch Original-
Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung) zu belegen ist; wenn
dieses Gerät gewerblich oder - bei Waschgeräten und
Wäschetrocknern - in Gemeinschaftsanlagen genutzt
wird, beträgt die Verjährungsfrist sechs (6) Monate.
Electrolux Vertriebs GmbH
Muggenhofer Straße 135
D-90429 Nürnberg
* EUR 0,09 / Minute (Deutsche Telekom Stand Jan. 2002)
dem
zum
nicht
Zweck
17

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