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1.5

Schlossfunktionen

Vier-Augen-Prinzip
Ist ein Schloss nach dem Vier-Augen-Prinzip gesichert, dann ist zum Öffnen des Schlosses
die "gleichzeitige" Authentisierung von zwei Benutzern erforderlich.
Für Einmalcode-Benutzer gilt ausschließlich das Vier-Augen-Prinzip, das in < SafeControl >
verwaltet wird. Für den festen Benutzer gilt ausschließlich das Vier-Augen-Prinzip der
Schlossprogrammierung.
Beim Vier-Augen-Prinzip kann die zweite Authentisierung immer durch einen beliebigen an-
deren Benutzer erfolgen, der zu diesem Zeitpunkt eine Öffnungsberechtigung besitzt.
Das Vier-Augen-Prinzip des Einmalcode-Benutzers wird in der Management-
software verwaltet. Das Vier-Augen-Prinzip der Schlossprogrammierung gilt nur
für die festen Benutzer.
Stiller Alarm
Der "Stille Alarm" dient zur Meldung einer Gefahrensituation (Banküberfall). Die Auslösung
des Alarms erfolgt unauffällig während der Bedienung des Schlosssystems.
Codealterung
Ist im Schlosssystem eine Codealterung programmiert, dann wird der feste Benutzer nach
einer vorgegebenen Zeitspanne automatisch aufgefordert seinen Öffnungscode zu ändern.
Parallelmodus
Ist bei einem Zwei-Schloss-System der Parallelmodus programmiert, dann werden alle
festen Benutzer parallel in beiden Schlössern verwaltet.
Jeder feste Benutzer hat die Öffnungsberechtigung für Schloss 1 und Schloss 2. Dadurch
können zwei beliebige Benutzer das Schlosssystem öffnen. Das gleichzeitige Öffnen der
beiden Schlösser durch einen Benutzer ist jedoch nicht möglich.
Eine zusätzliche Programmierung des Vier-Augen-Prinzips für ein einzelnes Schloss ist im
Parallelmodus nicht möglich.
SafeLock - one – Benutzerhandbuch – Version 3030
Begriffe und Definitionen
12

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