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Anhänge; Technische Daten - Otto Bock Avantgarde CV Gebrauchsanweisung

Fahrstahl
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Inhaltsverzeichnis

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Umfang der Garantie
1.
Die Otto Bock Mobility Solutions GmbH garantiert unter Einhaltung der in Ziffer 3 beschriebenen Bedingungen und unter Be­
achtung der Ausschlüsse gemäß Ziffer 4, dass an Rahmenteilen und Kreuzstreben bei manuellen Serien-Rollstühlen und bei
Rahmenteilen für Serien-Elektro-Rollstühle über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus bis zu 4 Jahren nach Ersteinsatz kei­
ne Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler auftreten, die die Einsatzfähigkeit des Rollstuhls wesentlich beeinträchtigen.
2.
Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler auf, so ersetzt die Otto Bock Mobility Solutions
GmbH nach Ihrer Wahl den Rollstuhl insgesamt oder tauscht aus oder repariert schadhafte Teile des Rahmens und der Kreuz­
streben. Weitergehende Ansprüche auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Schadenersatz stehen dem Sani­
tätshaus / Dienstleister aus dieser Garantie nicht zu.
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie kann das Sanitätshaus / Dienstleister nur dann in Anspruch nehmen, wenn:
1.
es sich um einen Ersteinsatz handelt,
2.
der Rollstuhl durch einen kassenzugelassenen Fachbetrieb angewendet wurde,
3.
die Weitergabe der Komplettversorgung durch den kassenzugelassenen Fachbetrieb erfolgt und dieser einen Mängelbericht
beifügt,
4.
bei der Erstellung von Sonderanfertigungen aus den Serienprodukten zur Anpassung der Serienprodukte an die individuellen
Gegebenheiten eines Patienten ausschließlich Medizinprodukte mit CE-Kennzeichen verwendet werden und dabei eine Verwen­
dung entsprechend der diesen Medizinprodukten vorgegebenen Zweckbestimmung erfolgt,
5.
Veränderungen an einem Rollstuhl nicht über die von der Otto Bock Mobility Solutions GmbH vorgesehene Anpassung (z. B.
Einstellen der Länge der Beinstütze) und die Nutzung des durch die Otto Bock Mobility Solutions GmbH empfohlenen Zubehörs
(Baukastensystem) hinausgehen,
6.
derjenige, der Medizinprodukte repariert (aufbereitet), dabei ausschließlich vom Hersteller freigegebene Ersatzteile / Anbauteile
(Originalersatzteile) verwendet und nach Vorschrift des Herstellers (siehe Bedienungsanleitung) arbeitet.
Ausschluss der Garantie
Die Garantie greift nicht, wenn die Otto Bock Mobility Solutions GmbH nachweist, dass
1.
die Bedingungen für die Inanspruchnahme gemäß Ziffer 3 nicht erfüllt sind,
2.
die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer nicht fachgerechten Verwendung des Rollstuhls insbesondere
nicht nach der Herstellerbeschreibung erlaubter Umbauten beruht,
3.
die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf den üblichen Verschleiß insbesondere die in der Regel auf ein Jahr be­
grenzte Einsatzfähigkeit von Batterien zurückzuführen ist,
4.
die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer fehlerhaften Lagerung, Beförderung oder unsachgemäßen sowie
unfachmännischen Nutzung und Lagerung beruht,
5.
die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer Veränderung der körperlichen Konstitution des Patienten, wie z.
B. erheblicher Gewichtszunahme beruht,
6.
die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit auf höherer Gewalt beruht.
Haftung
Für die Ausführung der Leistungen aufgrund dieser Garantie haftet die Otto Bock Mobility Solutions GmbH bei Verletzung nicht we­
sentlicher Verpflichtungen nur für leichte Fahrlässigkeit und übernimmt keine Haftung für vorsätzliches Handeln von Erfüllungsgehil­
fen. Im übrigen beschränken sich Ersatzansprüche auf den bei Beginn der Ausführung der Leistungen vorhersehbaren Schaden.
Nebenbestimmungen
1.
Ausgetauschte Teile dürfen von uns drei Wochen nach Rückgabe vernichtet werden, es sei denn, der Patient oder dessen Kos­
tenträger (Krankenkasse) widersprechen.
2.
Erfüllungsort für die Leistungen aus der Garantie ist Königsee.
3.
Diese Garantie unterliegt dem deutschen Zivil- und Handelsrecht.
11 Anhänge

11.1 Technische Daten

Avantgarde CS/CV/CLT – Allgemeine Angaben
Gewicht
Max. Zuladung (in kg)
30
CV
140
CS
140
CLT
100
11/2010

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