9 Entsorgung
9.1 Hinweise zur Entsorgung
Im Entsorgungsfall sind alle Komponenten des Produkts gemäß den jeweiligen landesspezifisch geltenden Umwelt
schutzbestimmungen zu entsorgen.
9.2 Hinweise zum Wiederseinsatz
VORSICHT
Wiedereinsatz gebrauchter Sitzpolster
Funktionale bzw. hygienische Risiken für die Haut
► Tauschen Sie die Sitzpolster bei einem Wiedereinsatz aus.
Das Produkt ist zum Wiedereinsatz geeignet.
Produkte im Wiedereinsatz unterliegen – ähnlich wie gebrauchte Maschinen oder Fahrzeuge – einer besonderen Be
lastung. Die Merkmale und Leistungen dürfen sich nicht derart ändern, dass die Sicherheit der Patienten und ggf. Drit
ter während der Lebensdauer gefährdet wird.
Aufgrund der Marktbeobachtung und dem Stand der Technik hat der Hersteller den Einsatz des Produktes unter Ein
haltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und unter Einbeziehung der Service- und Wartungsvorgaben auf 4 Jah
re kalkuliert. Zeiten der Einlagerung beim Fachhändler oder Kostenträger gehören nicht dazu. Dabei ist deutlich hervor
zuheben, dass das Produkt bei entsprechender Pflege und Wartung weit über diesen definierten Zeitraum hinaus zu
verlässig ist.
Für den Wiedereinsatz ist das betreffende Produkt zunächst gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Anschließend
ist das Produkt von einem autorisierten Fachmann auf Zustand, Verschleiß und Beschädigungen zu überprüfen. Sämt
liche verschlissenen und beschädigten Teile sowie für den Benutzer unpassende/ungeeignete Komponenten sind aus
zutauschen.
Detailinformationen zum Austausch der Teile sowie Angaben zu benötigten Werkzeugen und zu vorgeschriebenen Ser
viceintervallen sind der Serviceanleitung zu entnehmen.
10 Rechtliche Hinweise
10.1 Haftung
Der Hersteller haftet nur, wenn das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgegebenen Zwecken
eingesetzt wird. Der Hersteller empfiehlt das Produkt sachgemäß zu handhaben und entsprechend der Anleitung zu
pflegen.
Für Schäden, die durch Bauteile und Ersatzteile verursacht werden, die nicht vom Hersteller freigegeben wurden, haf
tet der Hersteller nicht. Reparaturen sind nur von autorisierten Fachhändlern oder vom Hersteller selbst durchzuführen.
10.2 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG für Medizinprodukte. Aufgrund der Klassifizierungskri
terien für Medizinprodukte nach Anhang IX der Richtlinie wurde das Produkt in die Klasse I eingestuft. Die Konformi
tätserklärung wurde deshalb von Otto Bock in alleiniger Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
10.3 Garantiebedingungen der Otto Bock Mobility Solutions GmbH
Gegenstand der Garantie
1.
Diese Garantie gilt für Rollstühle.
2.
Die Garantie umfasst Ansprüche des Sanitätshauses / Dienstleisters gegen die Otto Bock Mobility Solutions GmbH und berührt
nicht die gesetzlichen Ansprüche aus Mängelgewährleistung des Endverbrauchers gegenüber dem Sanitätshaus oder anderer
Dienstleister, die die Versorgung des Patienten zu verantworten haben.
11/2010
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