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Karmann Ontario Betriebsanleitung Seite 47

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Heizung und Warmwasserversorgung
Sicherheits-/ Ablassventil mit Frostschutz
Das Sicherheits-/ Ablassventil ist auf dem
Boden vor dem Boiler angebracht.
Bei herausgezogenem Knopf ist das Ventil
geschlossen. Um den Boiler zu entleeren,
drücken Sie den Knopf ein.
Hinweis
Das Ventil funktioniert nur, wenn die Strom-
versorgung gewährleistet ist. Bei abge-
klemmter oder entladener Aufbaubatterie
öffnet das Ventil und entleert den Boiler.
Bei Temperaturen unter 3°C entleert die
Frostschutzsicherung den Boiler am Ablass-
ventil automatisch, um Frostschäden am Gerät
zu vermeiden.
Sollte die Temperatur während des Betriebes
einmal unter den Ansprechwert sinken, schal-
ten Sie am Bedienteil den Drehschalter C auf
Winterbetrieb (unten) und schließen das
Ventil durch Herausziehen des Knopfes. Das
Ventil schließt erst ab einer Umgebungs-
temperatur von 8°C.
Füllen des Boilers
1. Knopf am Sicherheitsventil herausziehen.
Bei Temperaturen unter 8°C erst Heizung
einschalten, damit das Sicherheitsventil
nicht öffnet.
2. Wasserpumpe am Control-Panel (Seite 7-2)
einschalten.
3. Einhebelmischer in Bad oder Küche auf
„Warm" stellen und so lange geöffnet
lassen, bis Wasser mit einem starken
Strahl fließt.
Hinweis
Achten Sie beim Befüllen des Boilers darauf,
dass das Ablassventil für Frischwasserlei-
tungen (Seite 7-2) geschlossen ist.
Entleeren des Boilers
1. Wasserpumpe abschalten (S. 7-2).
2. Warmwasserhähne in Küche und Bad öffnen.
3. Knopf am Sicherheitsventil eindrücken.
GASANLAGE
Allgemeine Hinweise
• Überprüfen Sie bitte, ob der Wasserablauf
des Boilers nicht durch Schneematsch o.Ä.
behindert wird, um eine vollständige Ent-
leerung zu gewährleisten.
• Warmwasser sollte nicht als Trinkwasser
genutzt werden.
• Eine Entkalkung des Boilers ist mit Wein-
essig möglich. Nach einer Einwirkzeit den
• Boiler mit Frischwasser durchspülen. Nie-
mals aggressive und chlorhaltige Produkte
zur Reinigung verwenden. Zur Entkeimung
empfiehlt der Hersteller „Certisil-Argento".
Sicherheitshinweise
• Nehmen Sie keine Veränderungen an der
Heizungsanlage vor.
• Reparaturen und Wartung müssen vom
Fachmann durchgeführt werden.
• Alle zwei Jahre ist eine Überprüfung der
Anlage durch einen Sachkundigen (TÜV,
DEKRA, DVFG) vorgeschrieben. Für die Ein-
haltung des Termins sind Sie als Besitzer
verantwortlich.
• Die Heizung darf weder beim Betanken noch
in geschlossenen Räumen in Betrieb ge-
nommen werden.
• Die Warmluftauslässe des Heizungssystems
dürfen nicht durch Gepäckstücke blockiert
werden.
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