Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Karmann Ontario Betriebsanleitung Seite 28

Inhaltsverzeichnis

Werbung

VERKEHRSSICHERHEIT
3-6
Bremsen
Die Bauteile der Bremsanlage sind Bestandteil
der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Wenn Sie
Bauteile der Bremsanlage verändern, erlischt
die Betriebserlaubnis. Änderungen sind nur
mit Herstellerfreigabe möglich.
Beachten Sie die Bedienungsanleitung des
Basisfahrzeugs.
Achtung
Defekte Bremsen können zu schweren
Unfällen führen.
Beachten Sie daher folgende Hinweise:
• Verändern Sie niemals Bauteile der
Bremsanlage.
• Lassen Sie Reparaturen an der Brems-
anlage nur von einer autorisierten Fach-
werkstatt durchführen!
• Verwenden Sie nur Bremsflüssigkeiten,
die vom Hersteller des Basisfahrzeugs
zugelassen sind.
• Lassen Sie nach längerem Stillstand
(ca. 10 Monate) die Bremsanlage von
einer autorisierten Fachwerkstatt
prüfen.
Tipps zur Inbetriebnahme
Die richtige Beladung Ihres Reisemobils
Durch zu hohe oder ungleichmäßige Beladung
verschlechtern sich Fahreigenschaften und
Bremsverhalten des Reisemobils.
Achten Sie darauf, dass Sie beim Beladen des
Reisemobils das zulässige Gesamtgewicht und
die zulässigen Achslasten nicht überschreiten.
Grundsätzlich sollte sich der Schwerpunkt
Ihrer Zuladung so nah wie möglich am Fahr-
zeugboden befinden. Verstauen Sie deshalb
schwere Gegenstände möglichst in Boden-
nähe. Achten Sie auf eine gleichmäßige Ver-
teilung zwischen linker und rechter Seite.
Sichern Sie Ihr Gepäck auch in den Ober-
schränken vor Verrutschen. Beachten Sie die
max. Zuladung des Fahrradgepäckträgers
(Sonderzubehör) und die zulässige Dachlast
von 150 kg.
Achten Sie bitte darauf, dass mitgenommene
Fahrräder gut verschnürt sind. Nach kurzer
Fahrzeit sollten Sie noch einmal kontrollieren,
ob sich etwas gelöst hat.
Im Interesse Ihrer Sicherheit sollten Sie das
beladene Fahrzeug mit Personen vor Antritt
der Fahrt wiegen lassen.
Zuladung
Die im KFZ-Brief angegebene technisch zu-
lässige Gesamtmasse darf durch die Zula-
dung in keinem Fall überschritten werden.
Bedenken Sie bitte, dass der Einbau von Son-
derzubehör die mögliche Zuladung reduziert.
Das genaue Leergewicht Ihres Fahrzeuges
mit evtl. Sonderzubehör und ohne Streutole-
ranzen der Fahrzeuge kann man nur durch
konkretes Wiegen des Fahrzeuges ermitteln.
Die Differenz zwischen gewogener Leermasse
und zulässiger Gesamtmasse haben Sie somit
für Zuladungen, Personen, Füllmengen, Fahr-
räder und andere Utensilien frei. Die Wiege-
karte mit der Leermasse Ihres Fahrzeuges im
Auslieferungszustand von Karmann-Mobil ist
im Garantieheft eingeklebt. Das Garantieheft
wird Ihnen zugesandt, nachdem Sie eine Kopie
des Fahrzeugscheins an Karmann-Mobil
geschickt haben.
Notwendige Beiladung
Mitführungspflicht in Deutschland gilt für:
• Verbandkasten
• Warndreieck
• Warnweste
• Warnblinkleuchte (über 3,5 t zulässiges
Gesamtgewicht)

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis