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Entsorgung Des Gerätes; Gewährleistung - Seca 959 Bedienungsanleitung Und Garantieerklärung

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  • DEUTSCH, seite 1
11. Entsorgung
Entsorgung des Gerätes
Entsorgen Sie das Gerät nicht
über den Hausmüll. Das Gerät
muss sachgerecht als Elektronik-
schrott entsorgt werden. Beachten Sie
Ihre jeweiligen nationalen Bestimmungen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an
unseren Service unter:
service@seca.com
12. Gewährleistung
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zurückzuführen sind, gilt eine
zweijährige Gewährleistungsfrist ab Liefe-
rung. Alle beweglichen Teile, wie z.B. Bat-
terien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind
hiervon ausgenommen. Mängel, die unter
die Gewährleistung fallen, werden für den
Kunden gegen Vorlage der Kaufquittung
kostenlos behoben. Weitere Ansprüche
können nicht berücksichtigt werden. Ko-
sten für Hin- und Rücktransporte gehen zu
Lasten des Kunden, wenn sich das Gerät
an einem anderen Ort als dem Sitz des
Kunden befindet. Bei Transportschäden
können Gewährleistungsansprüche nur
Modell 958/959
Akkus
Werfen Sie verbrauchte Akkus nicht in den
Hausmüll. Entsorgen Sie die Akkus über
Sammelstellen in Ihrer Nähe.
geltend gemacht werden, wenn für Trans-
porte die komplette Originalverpackung
verwendet und die Waage darin gemäß
dem originalverpackten Zustand gesichert
und befestigt wurde. Bewahren Sie daher
alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn
das Gerät durch Personen geöffnet wird,
die hierzu nicht ausdrücklich von seca au-
torisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Ge-
währleistungsfall direkt an den Verkäufer
des jeweiligen Landes zu wenden.
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