Vorkommnisse sind schwerwiegend, wenn sie direkt
oder indirekt
a) den Tod einer Person,
b) eine vorübergehend oder dauerhaft schwerwie-
gende Verschlechterung des Gesundheitszustands
einer Person oder
c) eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche
Gesundheit zur Folge hatte, hätte haben können
oder haben könnte.
Bei sonstigen Fragen zum Produkt oder für technische Un-
terstützung wenden Sie sich bitte über das Kontaktformu-
lar der Produktwebsite www.aponorm.de/kontakt an den
aponorm
Kundenservice.
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