15. eCall
15.1. eCall
Das Fahrzeug kann einen Unfall erkennen und selbstständig Kontakt zu einer Notrufzentrale aufnehmen.
Für Fahrzeuge ohne Zugang zu Volvo Assistance* ist in Europa der Pan-European eCall gesetzlich vorgeschrieben – der Zu-
gang zu einem automatischen Unfallalarm und sofortiger Hilfe im Notfall.
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Gilt für bestimmte Märkte.
* Optie/accessoire.
15.2. Akute Hilfe über eCall
In einer Notsituation können Sie sich an eine Notrufzentrale wenden, indem Sie die SOS-Taste drücken.
Um bei Erkrankung oder äußerer Bedrohung gegen das Fahrzeug bzw. die Insassen Hilfe zu rufen, kann eine Notrufzentrale
manuell alarmiert werden, indem die SOS-Taste mindestens 2 Sekunden lang gedrückt gehalten wird. Die Notrufzentrale wird
benachrichtigt, u.A. die Fahrzeugposition
damit geklärt werden kann, welche Hilfsmaßnahmen nötig sind.
Hinweis
Die SOS-Taste ist nur für den Notfall vorgesehen und darf nur bei Unfällen, Krankheit oder äußerer Bedrohung gegen das
Fahrzeug und die Insassen genutzt werden. Die
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Gilt für bestimmte Märkte.
15.3. Automatischer Unfallalarm mit eCall
Bei einem Unfall kann das Fahrzeug automatisch eine Meldung an eine Notrufzentrale absetzen, von wo aus
direkt Hilfe an den Unfallort entsendet werden kann.
Wenn das Sicherheitssystem des Fahrzeugs ausgelöst wird, beispielsweise bei einem Unfall, durch den das Aktivierungsniveau
für Gurtstraffer oder Airbags erreicht wird, schickt das Fahrzeug automatisch ein Signal an eine Notrufzentrale.
Der Inhalt dieses Handbuchs entspricht dem Stand des Benutzerhandbuchs zum Zeitpunkt der Drucklegung und ist in Zukunft
möglicherweise nicht mehr vollständig gültig. Weitere Informationen finden Sie auf der ersten Seite mit dem vollständigen
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wird übermittelt, und es wird versucht, Sprechkontakt mit dem Fahrer herzustellen,
-Taste ist bei Problemen mit dem Fahrzeug zu benutzen.
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Haftungsausschluss.
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