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4.
Anforderungen
an das
Bedienungspersonal
Die Maschine darf nur von Personen bedient werden, die dafür ausgebildet, eingewiesen
und befugt sind. Diese Personen müssen die Betriebsanleitung kennen und danach
handeln.
Die
jeweiligen Befugnisse des Bedienungspersonals sind klar festzulegen.
Darüber hinaus sind für folgende Tätigkeiten besondere Qualifikationen erforderlich:
-
Transport
-
Aufstellung
-
lnbetriebnahme
-
Einweisung
-
Störungsbeseitigung
-
lnstandhaltung
-
Reinigung
-
Wartung
-
Reparatur
-
Außerbetriebnahme
Anzulernendes Bedienungspersonal darf zunächst nur unter Aufsicht einer erfahrenen
Person an der Maschine arbeiten. Die abgeschlossene und erfolgreiche Einweisung sollte
sch
riftlich bestätigt werden.
Alle Steuerungs- und Sicherheitseinrichtungen dürfen grundsätzlich nur von
eingewiesenen Personen betätigt werden.
Alle Personen,
die Tätigkeiten an der Maschine ausführen, müssen die Betriebsanleitung
lesen und durch ihre Unterschrift bestätigen, dass sie die Betriebsanleitung verstanden
haben.
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