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3.
Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen
lnformationen verfügbar
halten
:
Diese Betriebsanleitung ist an der Maschine aufzubewahren. Es muss gewährleistet sein,
dass alle Personen, die Tätigkeiten an der Maschine auszuführen haben, die
Betriebsanleitung jederzeit einsehen können. Ergänzend zur Betriebsanleitung sind auch
Betriebsanweisungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der
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Alle Sicherheitshinweis-Schilder und Bedienhinweis-Schilder an der Maschine sind immer
in
einem gut lesbaren Zustand zu halten. Beschädigte oder unlesbar gewordene Schilder
sind umgehend zu erneuern.
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