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schmitzker No2 Bedienungs- Und Installationsanleitung Seite 11

Wasserführender kamineinsatz
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Wärmedämmstoffdicken: In den technischen Daten Ihres Kamineinsatzes befinden sich die Angaben zu
den Wärmedämmstoffdicken.
Die Dämmschichten sind aus Dämmstoffen der Baustoffklasse A1 (nach DIN 4102 Teil 1) mit einer
oberen Anwendungsgrenztemperatur von 700°C (bei Prüfung nach DIN 52271) und einer
Nennrohdichte von 80 kg/m³ herzustellen. Dies können Matten, Platten oder Schalen aus silikatischen
Materialien (Stein, Schlacke sowie Keramikfasern) sein. Die Dämmstoffe müssen eine entsprechende
Dämmstoffkennziffer nach AGI-Q 132 haben.
Die Dämmstoffziffer darf an keiner Stelle die Ziffernfolge „99" beinhalten!
Werden die Bestandteile der Dämmschicht nicht von Wänden, Verkleidungen oder angrenzenden
Platten allseitig gehalten, sind Befestigungen der Dämmschicht mit einem maximalen Abstand von 33
cm zueinander anzubringen.
Andere Dämmstoffe (z.B. aus mineralischen Baustoffen oder Blähbeton), müssen eine DIBt-Zulassung
besitzen. Sie müssen außerdem gemäß Herstellerangaben verbaut werden.
Alle Ersatzdämmstoffe weisen verschiedene Wärmeleitzahlen auf. Dadurch ergeben sich
unterschiedliche Dämmstoffdicken.
Hersteller von Dämmstoffen stellen entsprechende Diagramme zur Verfügung, aus denen die
erforderlichen Dämmstoffdicken ermittelt werden können.
Es gibt Wärmedämmstoffe (z.B. Promasil), welche sowohl als Vormauerung als auch als
Wärmedämmung gleichzeitig verwendet werden können. Die Einbautiefe reduziert sich dadurch
erheblich. Damit durch den Umlaufvolumenstrom kein Abrieb in den Aufstellraum transportiert wird,
müssen Wärmedämmungen aus Stein- oder Schlackefasern abriebfest verkleidet werden. Oft sind
Wärmedämmplatten bereits werkseitig abriebfest. Die Dämmstoffe dürfen nur fugenversetzt und
fugendicht angebracht werden. Die Stöße müssen bei mehrlagiger Aufbringung überlappen.
Vormauerung bei zu schützenden Wänden
Beim Anbau des Kamineinsatzes an zu schützende Wände ist zwingend eine Vormauerung notwendig.
Diese muss mindestens 20 cm über den Rauchgasstutzen hinausragen.
Auf die Vormauerung kann verzichtet werden, wenn die Gebäudewand:
- mindestens 11,5 cm dick ist,
- aus nicht brennbaren Bauteilen besteht,
- keine tragende Beton- oder Stahlbetonwand ist.
Die Vormauerung kann beispielsweise aus Ziegelsteinen bestehen. Oder sie wird aus den bereits
genannten Wärmedämmplatten erstellt, sodass die Gesamtbautiefe der Vormauer und Wärmedämmung
stark reduziert wird.
Sobald die Geschossdecke in die Verkleidung einbezogen wird, sind auch hier die Hinweise bzgl. des
Schutzes der Gebäudewand anzuwenden.
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