Hinweis für die
Schweiz
Vorschrift für Ös-
terreich
PW 413 SES / PW 418 SES
Installations- und Planungshinweise
Wasseranschluss
Die Waschmaschine entspricht den gültigen Normen zum Schutz
des Trinkwassernetzes und darf deshalb ohne Rückflussverhinderer
an die Trinkwasserleitung angeschlossen werden.
Der Fließdruck muss mindestens 1 bar betragen und darf 10 bar nicht
übersteigen. Ist der Fließdruck höher als 10 bar, muss ein Druckredu-
zierventil verwendet werden.
Für den Wasseranschluss dürfen grundsätzlich nur die mitgelieferten
Zulaufschläuche verwendet werden.
Die Schraubverbindungen stehen unter Wasserleitungsdruck.
Kontrollieren Sie durch langsames Öffnen der Wasserhähne, ob die
Anschlüsse dicht sind.
Korrigieren Sie gegebenenfalls den Sitz der Dichtung und die Ver-
schraubung.
Gemäss der Norm SIA 385.351 / EN 1717 sowie Empfehlung des
SVGW soll ein Rückflussverhinderer eingebaut werden. Einen norm-
konformen Rückflussverhinderer erhalten Sie bei Ihrem Sanitärinstal-
lateur.
Für die Verbindungsleitung von der Anschlussstelle am Gerät mit der
Innenanlage sind nur die im § 12 Abs. 1 der Verordnung zur Durch-
führung des Wasserversorgungsgesetzes 1960 aufgezählten Rohre zu
verwenden.
Die Verwendung von Gummi- oder Kunststoffschläuchen als Druck-
verbindungsleitung zwischen Innenanlage und Gerät ist nur dann ge-
stattet, wenn sie:
– samt den eingebundenen Anschlussarmaturen einem Mindestdau-
erdruck von 1500 kPa (15 bar) standhält,
– während der Inbetriebnahme des Gerätes hinreichend beaufsichtigt
und
– nach der jeweiligen Verwendung des Gerätes durch Sperrung des
Wasserzuflusses vor dem Gummi- oder Kunststoffschlauch zuver-
lässig außer Betrieb gesetzt oder überhaupt von der Innenanlage
getrennt wird.
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