Revolution
2.7. Sicherheit in
Fahrzeugen
Es wird darauf hingewiesen, dass Rollstühle nicht als
Sitzgelegenheit in irgendwelchen Fahrzeugen verwendet
werden sollten. Der Benutzer muss vom Rollstuhl auf
einen Fahrzeugsitz wechseln.
2.8. Benutzung öffent-
licher Wege und Strassen
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzi-
piert. Im Straßenverkehr ist die Straßenverkehrsordnung zu
beachten.
2.9. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung
und den Transport von gehbehinderten Menschen gemäß
angegebenen Indikationen konzipiert. Die maximale
Benutzerlast beträgt 125 kg.
Bischoff & Bischoff GmbH • Stand 03.01.2012
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