2.10. Indikationen
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung
durch
• Lähmung
• Gliedmaßenverlust
• Gliedmaßendefekt / -deformation
• Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden (nicht an beiden
Armen)
• Sonstige Erkrankungen
2.11. Kontraindikationen
Die Verwendung des Rollstuhls ist ungeeignet bei
• Wahrnehmungsstörungen
• Starken Gleichgewichtsstörungen
• Gliedmaßenverlust an beiden Armen
• Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden an beiden Armen
• Sitzunfähigkeit
• Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
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