2.12. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden,
wenn das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen
und zu den vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird.
• änderungen, Erweiterungen, Reparaturen und
Wartungsarbeiten nur von solchen Personen ausgeführt
werden, die von uns dazu ermächtigt wurden
• der Rollstuhl unter Beachtung aller Gebrauchshinweise
benutzt wird
2.13. Konformitäts-
erklärung
Bischoff & Bischoff erklärt als Hersteller in alleiniger
Verantwortung, dass der Rollstuhl Revolution mit den
Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG übereinstimmt.
Bischoff & Bischoff GmbH • Stand 03.01.2012
Revolution
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