2
Sicherheit
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die
Maschine
ist
geeignet.
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür
trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung
der
vom
Bedienungs- und Wartungsbedingungen.
2.2
Mögliche Fehlanwendung
• Keine Drähte, Kabel oder schwere Steine aufsaugen.
Schäden an der Maschine und Verletzungen durch das
Fortschleudern.
• Keine Gegenstände mit dem Fuß unter den Saugrüssel
schieben. (Verletzungsgefahr!)
• Keine Stoffe einsaugen, die das Gebläse zum Blockieren
bringen könnten. (Sachschaden!)
2.3
Allgemeine Gefahrenquellen
2.3.1
Anwendung und Bedienung
• Vor Arbeitsbeginn ist die Maschine incl. der Anbaugeräte
auf den ordnungsgemäßen Zustand und die
Betriebssicherheit zu prüfen.
• Die Bedienperson hat die Maschine bestimmungsgemäß
zu verwenden.
• Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist untersagt.
• Die Maschine ist nur für die in der Anleitung
ausgewiesenen Beläge zugelassen.
• Bedienung der Maschine nur von Personen, die in der
Handhabung unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten zum
Bedienen nachgewiesen haben und ausdrücklich mit der
Benutzung beauftragt sind.
• Beim Starten des Motors dürfen keine weiteren Personen
in der Nähe der Maschine sein.
• Alle Schutzeinrichtungen müssen ordnungsgemäß
angebracht sein und funktionieren.
• Die Maschine niemals unbeaufsichtigt lassen.
• Beim Verlassen der Maschine Motor abschalten und die
Maschine gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern.
• Die Bedienperson ist für Unfälle mit anderen Personen
oder deren Eigentum verantwortlich.
2.3.2
Produktspezifische Gefahren
• Keine leichtentzündlichen Stoffe oder heiße Gegenstände
(z.B. Grillkohle) einsaugen (Lebensgefahr durch
Verbrennungen!).
2.3.3
Gefahren durch Motorbetrieb
• Nicht während des Betriebs und danach Motorteile
berühren. Erhebliche Verbrennungsgefahr durch heiße
Oberflächen.
• Vor allen Arbeiten an der Maschine sowie vor Wartungs-,
Reinigungs- und Reparaturarbeiten Motor abstellen und
abkühlen lassen.
• Benzin nicht bei laufenden Motor nachfüllen, es besteht
Lebensgefahr durch Verbrennungs- und
Explosionsgefahr.
Universalsauger
Originalbedienungsanleitung
als
Laub-
und
Abfallsauger
Hersteller
vorgeschriebenen
• Verschüttetes Benzin sofort mit einem Tuch entfernen, es
besteht Lebensgefahr durch Verbrennungs- und
Explosionsgefahr.
• Benzin in dafür vorgesehenen Behältern aufbewahren.
• Abgase sind giftig und gesundheitsschädlich, sie dürfen
nicht eingeatmet werden.
2.3.4
Gefahren beim Fahrantrieb
• Ohne Anbaugeräte nur Steigungen bis 12 % befahren.
• Mit Anbaugeräten nur Steigungen bis 2 % befahren.
• Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen bis 12 %
befahren.
• Beim Arbeiten am Hang – Vorsicht beim Ausheben der
Anbaugeräte
2.3.5
Gefahren für Kinder, ältere Personen und
Haustiere
• Die Bedienperson muss auf die örtlichen Gegebenheiten
achten, wie Lärmauswirkung auf Personen und Tiere.
• Die Maschine darf niemals am Hang abgestellt werden.
• Kinder, ältere Personen und Haustiere/Nutztiere dürfen
sich nicht in der Nähe der Maschine aufhalten.
• Kinder dürfen nicht mit der Maschine spielen.
2.4
Wartung
• Instandsetzung-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten
sowie die Beseitigung von Funktionsstörungen dürfen
grundsätzlich nur bei ausgeschaltetem Antrieb und
stillstehendem Motor vorgenommen werden.
Gegebenenfalls sind die Zündkerzenstecker abzuziehen.
• Die Reinigung des Gerätes darf nicht mit
Wasserschlauch oder Hochdruckwasserstrahl erfolgen
(Gefahr von Kurzschlüssen oder anderen Schäden).
• Sicherheitsüberprüfung nach den örtlich geltenden
Vorschriften für ortsveränderliche gewerbliche genutzte
Geräte beachten.
• Arbeiten an der Maschine immer mit geeigneten
Arbeitswerkzeugen durchführen.
• Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
2.5
Personal und Benutzerqualifikation
• Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen
oder geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung
und/oder Wissen dürfen die Maschine nicht benutzen,
außer eine für ihre Sicherheit zuständige Person
beaufsichtigt die Bedienung oder Einweisung.
• Jugendlichen unter 16 Jahre ist die Bedienung der
Maschine verboten.
• Die Reaktionsfähigkeit des Benutzers darf nicht beein-
flusst sein, z.B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente.
• Die Bedienperson muss in der Handhabung des Gerätes
unterwiesen worden sein.
• Die Bedienperson muss mit den Hinweisen in der
Anleitung vertraut sein.
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