SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sikasil® SG-20
Überarbeitet am 19.11.2012
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
Weitere Information
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren
Umgang
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an
Lagerräume und Behälter
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: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
: Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins
Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen.
: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in
die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
: Das Eindringen des Materials in die Kanalisation oder in
Wasserläufe möglichst verhindern.
Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich.
: Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen.
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter
geben.
: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Keine besonderen Handhabungshinweise erforderlich.
: Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
: Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut
belüfteten Ort aufbewahren.
Druckdatum 02.12.2013
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