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Garantiebedingungen Für Österreich - JUNO JEB 65591E Benutzerinformation

Einbau-backofen
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Garantiebedingungen für Österreich
Sehr geehrte Kunden!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus
dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, gemäß den nachstehenden
Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über
einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzube-
wahren.
2. Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten
angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht
vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften
und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorge-
nommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden
unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und
wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Man-
gels unentgeltlich beseitigen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbe-
sondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Ab dem
siebten Monat der Garantiezeit übernehmen wir nur die Arbeits- und Materialkosten. Über
diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht einge-
räumt. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unse-
ren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerä-
tes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet
ist - ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler,
bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf aufmerk-
sam zu machen, daß Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und
unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSE
HERZIGGASSE 9
A-1230 WIEN
VERTRIEB TELEFON
(01) 866 40-200
VERTRIEB TELEFAX
(01) 866 40-250
KUNDENDIENST TELEFON
(01) 866 40-333
KUNDENDIENST TELEFAX
(01) 866 40-300
WIEN FN 98903 x
DVR: 0595411
ARA LIZENZ NR. 2702
UID: ATU 14758207
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